Dies ist ein Auszug aus dem Buch Politikversagen - wie Politiker unsere Gesellschaft ruinieren

Reichtum

Es existiert keine einheitliche Reichtumsdefinition. In der amtlichen Statistik gilt man üblicherweise als einkommensreich, wenn man das Doppelte des Median1-Einkommens monatlich zur Verfügung hat.

Das Institut der deutschen Wirtschaft schrieb 20212:

Ein Paar ohne Kinder gehört mit 5.550 Euro netto im Monat zum reichsten Zehntel. *[...] Demnach gehört ein Single ab einem monatlichen Nettoein­kommen von rund 3.700 Euro zum reichsten Zehntel. Ab einem Einkommen von 4.560 Euro dürfen sich Singles zu den reichsten fünf Prozent zählen -- und ab 7.190 Euro sogar zum reichsten ein Prozent.**

In der Bevölkerung glauben allerdings viele, dass man erst bei einem wesentlich höheren Monats­einkommen zwischen 7.000 bis 10.000 Euro pro Monat als Reich gilt. Ent­sprechend ordnen sich viele, die eigentlich »Reich« sind, nicht der Oberschicht zu. In Deutschland gibt es 8 Millionen Menschen, die ihrem Verdienst nach zu den oberen 10 Prozent gehören3.

Fazit: Bevor Sie über die »Reichen« schimpfen, sollten Sie anhand Ihrer Gehaltsabrech­nung prüfen, ob Sie nicht vielleicht selber einer sind!

Besteuerung der Reichen

Immer wieder taucht das Thema der ungleichen Vermögensverteilung in den Debatten auf. Für die Politik war dies Anlass, ab 2007 einen Zuschlag von 3 Prozent auf Bezieher hoher Einkommen einzuführen. Betroffen sind Einkommen von über 250.731 € bei Ledigen und 501.462 € bei gemeinsam veranlagten Eheleuten4. Umgangssprachlich spricht man bei dieser Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent auch von einer »Reichensteuer«5. Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der »Reichensteuer« nicht berücksichtigt. Für diese gilt weiterhin der reguläre Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Von der »Reichensteuer« zu unterscheiden ist die Vermögenssteuer6. Diese ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen. Bemessungsgrundlage ist dabei das nach Abzug von Schulden verbleibende Reinvermögen.

In den 36 OECD-Staaten7 -- die meisten gehören zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen -- erheben 5 eine personenbezogene Vermögenssteuer. 1990 waren es noch 12 Staaten8.

Auch in Deutschland gab es bereits seit 1893 eine Vermögenssteuer für natürliche Personen, die durchgehend bis 1997 erhoben wurde. Zuletzt betrug sie 1 Prozent, wobei die Einnahmen den Bundesländern zustanden. In den neuen Bundesländern wurde sie nach der Wiedervereinigung dagegen nie erhoben.

Zwar sieht das Grundgesetz die Erhebung einer Vermögenssteuer ausdrücklich vor, die konkrete Form der Erhebung in der damaligen Form erklärte das Bundesverfassungs­gericht aber 1995 als nicht mit der Verfassung vereinbar. Die unterschiedliche Behandlung von Immobilienvermögen im Vergleich zu anderen Vermögen *verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und nur der tatsächlich erzielbare Ertrag (Sollertrag) dürfe besteuert werden. Im letzten Jahr der Vermögenssteuer, 1996, nahmen die Bundesländer rund 9 Milliarden DM (4,62 Milliar­den Euro) ein.

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung schätzte 1984 in einer Untersuchung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Erhebungskosten für Staat und Steuerzahler auf etwa 32 Prozent des Aufkommens9. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam in einer Studie aus dem Jahr 2004 auf Befolgungs­kosten10 von 17 Prozent.

Bereits mehrfach gab es in den letzten Jahren von den Gewerkschaften, Grünen, SPD und Linkspartei Initiativen zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die aber alle Schei­terten. Repräsentative Umfragen in der Bevölkerung zeigen eine große Zustimmung zu einer Vermögenssteuer, in 2019 beispielsweise bei 72 Prozent der Befragten11.

Die letzte größere Debatte zur Wiedereinführung stieß die SPD-Spitze 2019 an12: Die Vermögenssteuer zielte auf besonders wohlhabende Bevölkerungsteile. Auch juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften, sollten einbezogen werden. Zudem wurden Verschonungsregeln vorgeschlagen, um eine Substanzbesteuerung zu verhindern und Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

-*-

Welche Folgen bereits die Androhung einer Vermögenssteuer oder einer generellen Steuererhöhung haben kann, zeigte sich 2013, als nach rot-grünen Ankündigungen zur Einführung einer Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer Rechtsanwälte und Steuer­berater einen Zustrom vermögender Mandanten verzeichneten13. Im Gegensatz zum ein­fachen Bürger haben Vermögende wesentlich mehr Möglichkeiten zur Steuergestaltung, die von der Stiftungseinrichtung bis zum Wegzug reichen.

Einige andere europäische Länder sammelten in letzter Zeit bereits negative Erfahrungen mit ihrer Vermögens­steuer:

  • Norwegen hatte 2022 den Satz von 0,85 auf 1,1 des jeweiligen Nettovermögens angehoben. 479 »reiche« Personen zogen darauf hin in die Schweiz um14. Dem Staat gehen nun jährlich mehr als 500 Millionen Euro an Vermögenssteuer ver­loren15.
  • Eine im Jahr 2010 in Großbritannien durchgeführte Anhebung des Spitzen­steuersatzes, die als »Reichensteuer« vermarktet wurde, hatte drastische Aus­wirkungen. 10.000 Briten, die eine Million Pfund oder mehr verdienten, hatten darauf hin ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder andere kreative Optionen zur Steuervermeidung genutzt16. Sie tauchten zumindest nicht mehr in der Statistik auf.
  • Spanien hat seine 2022 eingeführte Vermögenssteuer für 2 Jahre befristet. Statt der prognostizierten 1,5 Milliarden Euro kamen 2023 nur 623 Millionen Euro an Steuereinnahmen zusammen17. Rechtsanwälte und Steuerberater werben mit legalen Steuermodellen, über die der man die Vermögenssteuer vermeidet18.

Kein gutes Beispiel ist die manchmal angeführte Vermögenssteuer in der Schweiz19. Diese muss im Zusammenhang mit der vergleichsweise sehr niedrigen Einkommensteuer des Landes gesehen werden. Jeder Schweizer Kanton kann die Vermögenssteuer eigen­stän­dig festlegen, doch aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Kantonen liegt sie selbst in Zürich für eine alleinstehende Person nur zwischen 0,19 und 0,48 Prozent, bei einem Freibetrag von umgerechnet etwa 85.650 Euro.

-*-

Der Rechtsanwalt Stephan Altenburg weist20 auf die wenig beachtete Begründung des Bundesverfassungsgerichts hin, mit der es 1995 die Vermögenssteuer verbot21. Die unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen bei der Vermögensteuer ist mit dem Gleichheitssatz unvereinbar.

Gleichzeitig hat das Gericht aber auch ausgeführt, dass die Vermögens­teuer verfassungswidrig war, weil sie funktionswidrig in die Substanz ein­griff. Wörtlich:

»Die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Vermögens durch Ein­kommen- und Vermögensteuer begrenzen den steuerlichen Zugriff auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens. An dieser Grenze der Gesamtbelas­tung des Ver­mögens haben sich die gleichheitsrechtlich gebote­nen Differenzierungen aus­zurichten. Die Vermögensteuer darf zu den übri­gen Steuern auf den Ertrag nur hin­zutreten, soweit die steuerliche Gesamt­belastung des Sollertrages bei typi­sierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Ent­lastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffent­licher Hand verbleibt.«

Dieser Halbteilungsgrundsatz bedeutet, dass das Vermögen die Steuer selbst erwirt­schaftet und der Staat vom Erwirtschafteten nicht mehr als die Hälfte wegnehmen darf.

Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 200622 hat an dieser Tatsache nichts geändert, auch wenn viele das glauben. Diesmal ging es um die Einkommens- und Gewerbesteuer, für die das Gericht urteilte, dass es dafür keine verfassungsrechtliche Belastungsobergrenze gibt. In der selben Entscheidung wurde der Halbteilungsgrundsatz nochmals ausdrücklich bestätigt, denn es gäbe einen Unterschied zwischen Gewerbe­steuer und Vermögenssteuer: Während mit der Gewerbesteuer nur einmal eine Be­steuerung anfalle, werde bei der Vermögenssteuer das Vermögen in seinem Stamm -- unabhängig von seinen Erträgen -- immer wieder besteuert.

Das Fazit von Rechtsanwalt Stephan Altenburg:

*[...] Das Vermögen muss erstens die Vermögensteuer selbst erwirtschaften. Und zweitens muss dem Steuerpflichtigen nach Abzug von Vermögen- und Einkommen­*steuer die Hälfte seines Einkommens belassen werden. Die bei­den Steuerarten sind also wie kommunizierende Röhren: Bei unseren Ein­kommensteuersätzen bei den Vermögenden bleibt für die Vermögensteuer schlicht keine Luft, es sei denn, man senkt die Einkommensteuer bei den Top-Verdienern. Die sollen aber im Gegenteil noch weiter angehoben werden.

Für die Vermögensteuer bleibt deshalb schon aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Raum mehr.

Das ungerechte Erbrecht

Wer eine Immobilie erbt, muss darauf Erbschaftssteuer zahlen. Dabei gibt es einen Freibetrag, der in Abhängigkeit der Verwandtschaft zum Verstorbenen gestaffelt ist23. Auf die Freibeträge wird also keine Erbschaftssteuer erhoben. Ehepartner und Kinder kommen in Genuss eines Freibetrags von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro, ent­fernte Verwandte und Außenstehende nur von 20.000 Euro.

Die Zeitschrift »Wirtschaftsdienst« macht darauf aufmerksam24, dass die Erbschafts­steuer-Freibeträge seit 2009 nicht mehr erhöht wurden, während die Immobilienpreise seitdem um durchschnittlich 50 bis 70 Prozent gestiegen sind. Dies ist ungerecht, denn »arme Reiche« haben kaum einen steuerlichen Gestaltungsspielraum.

Bei sehr großen Vermögen, die an die nächste Generation weiter gegeben werden, fallen dagegen nur geringe oder sogar keine Steuern an25:

  • Bei Erbschaften von mehr als 26 Millionen Euro wird eine »Verschonungsbe­darfsprüfung« durchgeführt. Kann der Erbe die fällige Erbschafts- oder Schen­kungssteuer nicht aus seinem Privatvermögen begleichen, dann wird sie ihm er­lassen.
  • Auch Erbschaften von Wohnungsunternehmen mit mindestens 300 Wohneinhei­ten sind steuerfrei.
  • Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen bleiben steuerfrei, wenn die Nachfolger das Unternehmen weiterführen.
  • Weitere Gestaltungsmöglichkeit: Stiftungen usw.

Anmerkung: Die aufgelisteten Steuersparoptionen möchten die Grünen beseitigen. Siehe dazu das Kapitel Steuerliche Behandlung von Immobilien-Erben.

-*-

Ein Blick in die Immobilienportale zeigt, dass in Kleinstädten auf dem »flachen« Land, wo selbst Neubauten im Stadtzentrum selten mehr als 300.000 Euro kosten, die Erb­schaftssteuer kaum ins Gewicht fällt.

Problematisch sind hingegen Großstädte und Regionen, die erst in den letzten Jahrzehn­ten stark an Beliebtheit gewonnen haben. Wenn in einem Dorf am Starnberger See in der Nähe von München ein Haus vererbt wird, sind die Erben oft gezwungen, es zu verkau­fen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Dadurch findet über die Jahre ein erheblicher Bevölkerungsaustausch statt, und am Ende wohnen nur noch Zugezogene im Dorf, die sich die Immobilien leisten können. Das kann doch nicht der Zweck der Erbschaftssteuer sein?

-*-

In einem Interview mit der »Bild« gab im Oktober 2024 ein führender CSU-Politiker be­kannt, dass man (in der nächsten Bundesregierung) plane, die Erbschaftssteuer für Eigen­heime zu erlassen, wenn sie mindestens zehn Jahre selbst genutzt oder vermietet werden. Die bayerische Landesregierung klagt außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht für eine Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer26.


Pech hat, wer ein Haus in einer Großstadt oder einer beliebten Region erbt. Die Erbschaftssteuer zwingt dann meistens zum Verkauf. Screenshot: Immowelt27

Share Deals im Immobilien-Markt

Bei größeren Immobilientransaktionen kommen häufig sogenannte Share Deals zum Ein­satz. Vereinfacht gesagt, erwirbt der Käufer nicht die Immobilien selbst, sondern einen Anteil am Unternehmen, dem sie gehören. Dadurch umgeht der Käufer einen Großteil der sonst anfallenden Grundsteuer.

Die Übernahme des Immobilienunternehmens Deutsche Wohnen mit seinen 150.000 Wohnungen durch Vonovia im Rahmen eines Share Deals sorgte im Herbst 2024 für Empörung bei einigen Politikern28.

Katrin Schmiedberger von der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus schrieb im Oktober 202429:

»Sharedeals sind eine staatlich organisierte Steuerhinterziehung, die endlich abge­stellt werden muss. Es ist bedauerlich, dass das mit einer FDP und einer Scholz-SPD im Bund gerade nicht möglich ist. Es ist ein Skandal, dass Vono­via mit dem Trick der Sharedeals hunderte Millionen Euro an Steuern ein­spart und gleichzeitig die Mieten für die Berlinerinnen und Berliner erhöht.«

Tatsächlich sind Share Deals ein legitimes Mittel bei Unternehmensübernahmen, Fusio­nen oder Beteiligungsverkäufen. Eine Abschaffung würde die Attraktivität Deutschlands für Investoren mindern, denn international sind Share Deals Standard30.

Zwar hat der Gesetzgeber inzwischen Share Deals bei Immobilien erschwert, aber man sollte sich bewusst sein, dass Investoren bei einem -- unrealistischen -- völligen Verbot vom Immobilien-Share-Deals andere legale Wege zur Steuervermeidung finden würden.

Die Mieter der den Besitzer gewechselten Wohnungen profitieren übrigens ebenfalls in­direkt von den Share Deals, weil der Käufer sonst die Grunderwerbssteuer auf die Mieten umlegen würde.

Steuerliche Behandlung von Immobilien-Erben

Die Grünen beschäftigen sich mit Maßnahmen, mit denen sich die Steuern für Immobi­lien-Investoren und Konzernen erhöhen würden. Auch Erben von Immobilien sind be­troffen. Dazu gibt es ein Arbeitspapier, das allerdings noch nicht in der Partei be­schlossen ist31.

Problematisch ist die grüne Idee, den Steuervorteil für private Immobilienverkäufe abzu­schaffen. Bisher darf man ein Haus oder eine Wohnung nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen. Gleiches gilt auch für Immobilien, die in den letzten 3 Jahren selbst bewohnt wurden. Die 10-jährige Frist soll laut dem Arbeitspapier fallen, was 6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen bringen soll.

In einem Interview der Wirtschaftswoche vom Oktober 2024 äußert sich Sven Keussen vom Maklerhaus Rohrer kritisch zum Wegfall der Spekulationsfrist32: Sollte der Staat den Verkaufsgewinn einer Immobilie voll steuerpflichtig machen, dann würden ältere Häuser, die steuerlich bereits abgeschrieben sind, voll angesetzt.

»Der Verkaufspreis wäre dann praktisch voll als Gewinn zu versteuern. Das würde die versteuerten Ersparnisse der Nachkriegsgeneration erheblich re­duzieren und die bestehenden Probleme mit der Erbschaftsteuer drastisch verschärfen.«

Die 10-jährige Spekulationsfrist bei Immobilien ist ein Kuriosum, denn es handelt sich ja um Privatbesitz. Für andere Gegenstände wie Oldtimer, Gemälde, Edelmetalle oder Kryptowährungen ist dagegen ein Jahr nach dem Erwerb der Verkauf steuerfrei -- selbst wenn sich zwischenzeitlich eine exorbitante Wertsteigerung ergab.

Wer vermögend ist, wird über die Ideen der Grünen allerdings herzlich lachen und ein­fach ins Ausland wegziehen. In unserem Nachbarland Österreich gibt es zum Beispiel keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer33. Lediglich bei der Übertragung von Grund­stücken wird eine Steuer fällig, die jedoch für Familienangehörige nur 1,5 Prozent be­trägt34.

Ein weiteres Beispiel ist Portugal, wo Schenkungen einer Steuer von 10 Prozent unterlie­gen35. Zwischen Familienmitgliedern ist die Steuer sogar noch niedriger. Auch hier müssen die Beteiligten 5 Jahre im Land wohnhaft sein36.

15. Teil: Lesen Sie hier weiter


  1. Zu beachten: Der Median ist der mittlere Wert einer Zahlenreihe, das heißt, Extremwerte an den Rändern spielen im Gegensatz zum Durchschnitt keine Rolle.

  2. https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-mit-3700-euro-gehoeren-singles-zu-den-einkommensreichsten-zehn-prozent.html

  3. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gehaelter-und-vermoegen-ab-wann-ist-man-reich.05204efd-a72a-459d-a691-cb7ef8819909.html

  4. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20468/reichensteuer/

  5. https://www.steuerklassen.com/steuern/reichensteuer/

  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer

  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_f%C3%BCr_wirtschaftliche_Zusammenarbeit_und_Entwicklung

  8. https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer#Historische_Entwicklung

  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_(Deutschland)#Kosten_der_Steuer

  10. Befolgungskosten im Steuerrecht sind die Aufwendungen, die Steuerpflichtige aufwenden müssen, um ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen

  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_(Deutschland)#Wiedereinf%C3%BChrungsdiskussion

  12. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteispitze/20190826_Beschluss_Vermoegensteuer.pdf

  13. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/angst-vor-rot-gruenen-steuerplaenen-reiche-bereiten-sich-auf-die-vermoegensteuer-vor-12285544.html

  14. https://www.fr.de/wirtschaft/norwegens-superreiche-fluechten-vor-der-vermoegenssteuer-93194600.html 

  15. https://www.focus.de/finanzen/news/mehr-vermoegenssteuer-weniger-ausnahmen-kleiner-brexit-norwegen-hebt-steuern-fuer-superreiche-und-die-fliehen-aus-dem-land_id_199888965.html 

  16. https://www.welt.de/wirtschaft/article111760437/Wie-die-Briten-ihre-Millionaere-verprellten.html 

  17. https://www.surinenglish.com/spain/spanish-governments-largefortune-tax-collects-less-than-20230922142949-nt.html 

  18. https://www.legalium.de/vermoegenssteuer_spanien_sparen/ 

  19. https://materie.at/gb/warum-die-vermoegenssteuer-in-der-schweiz-funktioniert-und-in-oesterreich-nicht/

  20. https://x.com/StAltenburg/status/1846170951307674066

  21. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91)

  22. Bundesverfassungsgericht: Entscheidung des 2. Senats vom 18. Januar 2006 (2 BvR 2194/99)

  23. https://ev-liquidhome.de/ratgeber/erbschaftssteuer-bei-immobilien-steuersaetze-und-freibetraege/

  24. https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/1/beitrag/erhoehung-der-freibetraege-sinnvoll.html

  25. https://www.focus.de/finanzen/news/konjunktur/zukunfts-plan-der-gruenen-keine-schlupfloecher-fuer-hausbesitzer-und-erben-mehr_id_260354895.html

  26. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-10/union-cdu-csu-senkung-der-erbschaftssteuer-auf-eigenheime

  27. https://www.immowelt.de/classified-search?distributionTypes=Buy,Buy_Auction,Compulsory_Auction&estateTypes=House&locations=eyJwbGFjZUlkIjoiQUQwOERFNjM0NSIsInJhZGl1cyI6MywicG9seWxpbmUiOiJ3cGFlSGlxa2VBZkJocEBySGpuQHBOdGpAfFNmZUBwWGpeYlxcaFZwXmpNel9AeEN6X0B7Q3Bea01iXFxrVm5Ya158U2dlQHBOc2pAcEhrbkBmQmdwQGdCZXBAcUhrbkBxTnNqQH1TZ2VAb1hrXmNcXGtWcV5rTXtfQHtDe19AeENxXmpNY1xcaFZxWGpefVNmZUBxTnRqQHNIam5AZ0JmcEAifQ&order=DateDesc (Abruf: 09.10.2024)

  28. https://www.msn.com/de-de/finanzen/other/vonovia-%C3%BCbernimmt-deutsche-wohnen-staatlich-organisierte-steuerhinterziehung/ar-AA1s25R9

  29. https://gruene-fraktion.berlin/pressemitteilungen/vonovia-schadet-mit-steuertricks-und-steigenden-mieten-den-berliner-mieterinnen/

  30. https://de.wikipedia.org/wiki/Anteilskauf

  31. https://www.focus.de/finanzen/news/konjunktur/zukunfts-plan-der-gruenen-keine-schlupfloecher-fuer-hausbesitzer-und-erben-mehr_id_260354895.html

  32. https://www.wiwo.de/my/finanzen/immobilien/wohnimmobilien-ein-wegfall-der-spekulationsfrist-haette-dramatische-folgen/30018656.html

  33. https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/3/Seite.794010.html

  34. https://www.finanz.at/steuern/grunderwerbsteuer/

  35. https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Portugal#Anzeigepflicht_bei_Schenkungen

  36. https://www.rechtsanwalt-portugal.com/Publikationen/Was_bei_Schenkungen_portugiesischer_Immobilien_zu_beachten_ist