Dies ist ein Auszug aus dem Buch Politikversagen - wie Politiker unsere Gesellschaft ruinieren
Autor: Rainer Gievers - Publiziert am 17. Oktober 2024
Insbesondere zum Thema Energiewende haben wir in diesem Buch bereits einige Projekte vorgestellt, bei denen man nicht großartig nachdenken muss, um sie als Unsinn zu entlarven. Physikalische Gesetze lassen sich nun mal nicht mit Ideologie überwinden.
Anders sieht es aus, wenn sich Politiker und Behörden um »weiche« Themen kümmern wie Steuern oder die Kontrolle von sozialen Netzwerken. Häufig sind dann die Analysen von Experten nötig, um festzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keinesfalls funktionieren.
Beleidigungen, also herabwürdigende Äußerungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, können strafbar sein1. Seit 2021 steht auch die verhetzende Beleidigung unter Strafe, um Beleidigungen ohne Personenbezug zu erfassen.
Daneben gibt es natürlich noch weitere Straftatbestände, beispielsweise der Aufruf zum Mord, das Zeigen von verbotenen Symbolen, Volksverhetzung usw., auf die wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen können.
Während eine Beleidigung im privaten Bereich nur einen kleinen Personenkreis erreicht, ist dies im Internet anders. Dort ist zudem die Hemmschwelle aufgrund der teilweise vorhandenen Möglichkeit, anonym zu posten, niedriger. Soziale Netzwerke (Facebook, Tik Tok, X, Instagram usw.) sind deshalb verpflichtet, solche Inhalte nach Kenntnisnahme zu entfernen.

Über eine Schaltleiste können Sie bei zum Beispiel auf Facebook einen Beitrag melden, von dem Sie ausgehen, dass er gegen Gesetze verstößt.
Auch die europäische Kommision engagiert sich im Kampf gegen schädliche Inhalte im Internet. Aus unserer Sicht hat die EU dabei jedoch mit ihrer Absicht, die Bürger vor Schaden zu schützen, das Ziel deutlich überschritten: Bereits 2022 wurde der Digital Services Act (DSA)2 -- das »Gesetz über digitale Dienste3« -- verabschiedet, das die Regulierung und Entfernung illegaler Inhalte im gesamten EU-Raum festlegt. Davon betroffen sind unter anderem Internetanbieter, Webhosting-Dienste sowie Online-Marktplätze. Große Unternehmen im Internetbereich mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU haben nun verschärfte Verpflichtungen zur Eindämmung von verbotenen Inhalten.
Zusätzlich sollen unabhängige Meldestellen (»Trusted Flaggers«) für illegale Inhalte eingerichtet werden. Die zuständige Bundesnetzagentur schreibt über die dazu nötige Infrastruktur:
Der DSC [Digital Services Coordinator] ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA [Digital Services Act] in Deutschland. Er kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA [...].
Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flaggers. [...]
Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie beispielsweise die Löschung der Inhalte zu ergreifen4.
Organisationen, die als Trusted Flagger (Meldestellen) durch den DSC akkreditiert werden möchten, müssen Fachwissen und Kompetenz nachweisen5. Teilnehmen können unter anderem Industrieverbände, NGOs, Gewerkschaften und private sowie halböffentliche Einrichtungen.
Aus unserer Sicht werden durch die Einführung der Meldestellen staatliche Aufgaben in den privaten Bereich verlagert. Zwar sind die Meldestellen verpflichtet, einen jährlichen Bericht vorzulegen, jedoch scheint es keine vergleichbare Auskunftspflicht zu geben, wie sie Behörden gegenüber Bürgern haben. Die Meldestellen sind also wie eine Black Box.
Im Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur mit der Meldestelle REspect! der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg den ersten Trusted Flagger-Meldestelle zugelassen. Extrem problematisch erscheint uns allerdings die Wortwahl in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur6:
Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Regelungen in Deutschland konsequent um«, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC. »Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte gegenüber dem Onlinemedium Nius das Vorgehen der Bundesnetzagentur7. Für rechtswidrige Inhalte gebe es bereits Justiz und Polizei und statt ausgebildeter Polizisten und Juristen würden jetzt Laien in den Meldestellen über die Rechtswidrigkeit von Meinungsäußerungen entscheiden:
Das würde eine Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge haben. Schon heute überlegen manche Menschen drei- oder viermal, ob sie etwas sagen oder schreiben. Wir schaffen uns mit dem DSA-Meldesystem eine Denunziations-Gesellschaft.
In einem weiteren Beitrag auf X schrieb Boehme-Neßler im Oktober 20248:
Im Staat des Grundgesetzes ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Was verboten ist, bestimmen die Gesetze und die Justiz. Private Institutionen, die vom Staat mit der Verfolgung von Hass und Hetze beauftragt werden, verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz.
Boehme-Neßler sieht einen Zusammenhang mit den Aussagen der grünen Familienministerin Lisa Paus, der Innenministerin Nancy Faser (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang vom Februar 2024. Um die öffentlichen Aussagen des Verfassungsschutzpräsidenten hatte es eine größere Debatte gegeben, weil er von »verbalen und mentalen Grenzverschiebungen« sprach9. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine vom April 202410 11schrieb er, dass Meinungsfreiheit eben »kein Freibrief« sei, was die politischen und verfassungsrechtlichen Diskussionen um eine vermeintliche »Gesinnungspolizei« noch weiter anheizte.
Finanziert wird die Meldestelle »Respect« vom Familienministerium, vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg. Träger von »Respect« ist die Jugendstiftung Baden-Württemberg.
Der Journalist Jochen Bitter hält den Absatz »Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.« aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur12 für offenkundig verfassungswidrig, weil somit neben illegalen auch legale Inhalte entfernt werden könnten13.
Sie [der Präsident der Bundesnetzagentur] und die \@bnetza [Bundesnetzagentur] sollten sehr schnell klarstellen, warum Sie so etwas schreiben. Vielleicht ist es ja ein Missverständnis. Wobei dann zu fragen wäre, warum das in Ihrer Behörde niemandem auffällt.
Die irische Medienaufsicht, die für die großen Plattformen in der EU zuständig ist, formuliert es anders und richtig:
»...misinformation or disinformation is not necessarily illegal so the obligations relating to illegal content will not apply to disinformation or misinformation unless the content is illegal for some other reason.« [Fehlinformation oder Desinformation ist nicht unbedingt illegal, daher gelten die Verpflichtungen in Bezug auf illegale Inhalte nicht für Desinformation oder Fehlinformation, es sei denn, der Inhalt ist aus einem anderen Grund illegal.]
Im Oktober 2024 kommentierte Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presserecht, auf X14, dass Netzbetreiber unverzüglich auf Löschungsaufforderungen der Trusted Flagger reagieren müssten, weil sie sonst Gefahr liefen, hohe Bußgelder zu bekommen.
Zwar sollen Trusted Flagger theoretisch nur „illegale" Inhalte melden. Da Trusted Flagger aber keine Juristen mit der Prüfung der von ihnen gemeldeten Inhalte beauftragen werden, sind Trusted Flagger fachlich gar nicht in der Lage, illegale Inhalte von legalen Meinungsäußerungen zu unterscheiden.
Hinzu kommt, dass die #Bundesnetzagentur in ihrem Leitfaden zur Bestimmung der Inhalte, die Trusted Flagger zur Löschung melden sollen, nicht nur illegale Meinungsäußerungen, nämlich solche, die den Straftatbestand z.B. der Üblen Nachrede, Verleumdung oder Volksverletzung erfüllen, auflistet, sondern darüber hinaus auch den Begriff der #Hassrede enthält, die ebenfalls gemeldet werden soll.
Wenn im Leitfaden der Begriff der Hassrede enthalten sei, dann zeige dies, dass die Trusted Flagger nicht nur illegale Inhalte melden sollen, sondern auch auch Inhalte, die sie als Hassrede empfänden, die aber nicht strafbare, zulässige Meinungsäußerungen seien.
Carsten Brennecke sieht auch die Gefahr, dass die Regierung Trusted Flagger installiert, die bevorzugt regierungskritische Äußerungen überprüfen. Diese Tendenz sei schon bei den staatlich finanziell unterstützten NGOs (Nichtregierungsorganisationen) wie Correctiv, der Amadeu Antonio Stiftung oder HateAid zu beobachten. Brennecke befürchtet, dass dadurch der Kampf gegen Inhalte im Netz in eine Schieflage gerate.
Wenn die Regierung beschwichtige, dass letztlich Gerichte über eine Sperrung entscheiden, sei das nichts weiter als Augenwischerei und plumpe PR. Der durchschnittliche Nutzer müsse seine legitime Meinungsäußerung nach dem Eingreifen eines »Trusted Flaggers« mühsam und kostenintensiv durch deutsche Gerichte erkämpfen.
Für die Bundesregierung könnte sich die Ernennung von Respect! als Meldestelle noch als PR-Desaster erweisen, weil es ein Foto von dessen Direktor mit einem Hamas-Unterstützer gibt15 und sich die Führungskraft im Umkreis der Muslimbruderschaft bewegt hat. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens betonte im Mai 2006 eine Unvereinbarkeit des Gedankenguts der Muslimbrüder mit dem deutschen Grundgesetz16.
Vielleicht einer der besten Kommentare zu diesem Thema stammt vom Unternehmer Dr. Dr. Rainer Zitelmann17:
Der Trick bei der Zensur: Um sie zu rechtfertigen, werden extreme Äußerungen als Beispiel angeführt, die jeder Vernünftige ablehnt. Einmal begonnen, wird die Zensur jedoch Stück für Stück ausgeweitet, bis alle Äußerungen einbezogen werden, die den Regierenden nicht passen.
Bereits seit Jahrzehnten gibt es lokale und überregionale »Bürgerdialoge«, in deren Rahmen sich Einwohner von Städten oder Regionen beispielsweise an der Stadtentwicklung beteiligen. Auch Ratssitzungen, in denen Bürgeranfragen beantwortet werden, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen bei bestimmten Bauvorhaben sind genau genommen Bürgerdialoge.
Bürgerräte unterscheiden sich von Bürgerdialogen durch ihre zufällige Auswahl der Teilnehmer per Losverfahren. Diese werden aus den Einwohnermelderegistern ermittelt und repräsentieren durch eine gezielte Auswahl nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Herkunft ein Abbild der Bevölkerung.
Im Gegensatz zu klassischen Beteiligungsverfahren sollen somit keine Interessengruppen oder Lobbyisten die Diskussionen dominieren. Die Teilnehmer sollen umfassende Informationen von Experten erhalten, um auf gleichem Wissensstand zu diskutieren.
In kooperativer Zusammenarbeit erarbeiten sie Empfehlungen zu aktuellen politischen Themen, die in einem Bürgergutachten zusammengefasst und dem Gemeinderat oder Parlament vorgelegt werden. Dadurch fungieren Bürgerräte als Berater und Orientierungshilfe für politische Entscheidungen in der repräsentativen Demokratie18.
Auf der Website www.buergerrat.de finden Sie weitere Infos zu den lokalen und überregionalen Bürgerräten in Deutschland.
Problematisch bei Bürgerräten ist unserer Ansicht nach, dass sie naturgemäß in keinster Weise demokratisch legitimiert sind, sondern zufällig ernannte Mitglieder haben. Weil die Teilnahme freiwillig ist, dürfte nur ein Bruchteil der eingeladenen Personen an der Veranstaltung mitmachen. Es muss dann garantiert sein, dass »Nachrücker« die passenden Demografiemerkmale haben.
Nicht jedes Mitglied hat zudem Lust, Zeit oder Fähigkeit, sich einzubringen, sodass möglicherweise »Einzelkämpfer« die Diskussion an sich reißen. In Bürgerdialogen, am Stammtisch oder in einem Verein haben Sie bestimmt auch schon erlebt, wie extrem meinungsstarke oder »laute« Personen die Diskussionsrichtung bestimmten.
Eine wichtige Rolle spielen die von der Politik bereitgestellten Fachleute, welche möglichst neutral ihre Expertise einbringen sollten. Auch hier haben wir Zweifel, ob das immer so funktioniert.
Der politische Wille der Allgemeinheit würde unserer Meinung nach übergangen, wenn die Politik die Empfehlungen der Bürgerräte einfach unverändert übernehmen würde. Auch eignet sich nicht jedes komplexe Thema für einen Bürgerrat, dem ja überwiegend juristische Laien angehören.
Fazit: Bürgerräte liefern durchaus sinnvolle Vorschläge und Anregungen, aber endgültige Entscheidungen müssen weiterhin durch freie Wahlen legitimierte politische Mehrheiten in Stadt, Kreistag, Landtag oder Bundestag herbeiführen.
Leider verdeutlicht der im Folgenden vorgestellte »Bürgerrat "Forum gegen Fakes"«19, was schiefgehen kann.
Dieser Bürgerrat ist ein Projekt der Bertelsmann-Stiftung in Kooperation mit den Bundesministerium des Innern und für Heimat, der Stiftung Mercator und der Michael Otto Foundation for Sustainability. Es sind weitere Initiativen und Vereine beteiligt.
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Initiatoren über die Auswahl der Teilnehmer informiert hätten, die ja der demografischen Zusammensetzung Deutschlands entsprechen sollte. Welche Kriterien spielten bei der Auswahl eine Rolle? Wie viele Eingeladene haben abgesagt? Wie sah zum Beispiel die Altersverteilung aus, und in welchem Maße brachten sich die Teilnehmer aktiv ein oder sind während der Veranstaltung abgesprungen? Zu all diesen Punkten fehlen leider jegliche Informationen, was sehr schade ist.
Wie wir später noch zeigen werden, laufen die Vorschläge des Bürgerrats direkt auf eine Unterdrückung der freien Meinungsäußerung im Internet -- vor allem in sozialen Netzwerken -- hinaus.
An dieser Stelle soll es zunächst um die Legitimation der Vorschläge gehen, für die das Forum mehrere Online-Abstimmungen durchführte. So heißt es verquastet auf Seite 54 des Abschlussdokuments20:
Die hohe Zustimmung von Online-Teilnehmenden zu den finalen Maßnahmen des Bürgerrats belegt die große Akzeptanz seiner Empfehlungen in der breiten Bevölkerung.
Der anonyme Blogger stefanolix21 kritisiert:
Die Ergebnisse einer Online-Umfrage »belegen« demoskopisch gar nichts. Ganz sicher belegen sie keine große Akzeptanz von Empfehlungen in der Bevölkerung.22
Und was mir gerade noch zu den Teilnehmerzahlen auffällt: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Personen an zwei oder drei Wellen der Befragung teilgenommen haben. Damit sind die angeblichen Teilnehmerzahlen der @BertelsmannSt [Bertelsmann-Stiftung] völlig absurd.23
Quelle: Abschlussdokument, S. 524
Ein Blick auf die Website des genutzten Abstimmungsportals von Make.org25 zeigt, dass für die Online-Beteiligung keine Registrierung nötig war26. Man konnte deshalb ohne weiteres in jeder Online-Runde mehrfach abstimmen. Online-Umfragen sind grundsätzlich nicht repräsentativ, da sie nicht alle Teile der Bevölkerung erreichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Teilnahmeaufrufe ausschließlich über das soziale Netzwerk X (ehemals Twitter) verbreitet werden.
Der Satz aus der Broschüre
Die hohe Zustimmung von Online-Teilnehmenden zu den finalen Maßnahmen des Bürgerrats belegt die große Akzeptanz seiner Empfehlungen in der breiten Bevölkerung.27
ist daher eine Lüge.
Die Bundeszentrale für politische Bildung, deren Aufgabe es ist, »Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken«28 brachte nur einen distanzlosen Artikel über das Projekt29. Von Einordnung oder kritischer Würdigung findet sich keine Spur.
Ein wichtiger Vorschlag des Bürgerrats sind Maßnahmen gegen die Veröffentlichung von Desinformation in sozialen Netzwerken. Auf S. 34 der Broschüre heißt es:
Ziel ist es, aktives Handlungsbewusstsein beim Posten zu stärken, sowie die Minimierung der Entstehung und Verbreitung von Desinformation.
Und weiter:
Vor dem Posten soll es eine angemessene Bedenkzeit (2--5 Minuten) für alle Inhalte auf Social-Media-Plattformen geben. Innerhalb dieser Bedenkzeit überprüft eine KI den Inhalt auf mögliche Desinformation, beispielsweise im Hinblick auf Schlagwörter, welche auf sensible Themen (wie beispielsweise Wahlbeeinflussung, Migration) hinweisen. Der Katalog an problematischen Schlagwörtern ist stetig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Plattformen zu aktualisieren.
Entscheidet der Verfasser, trotz Warnhinweise trotzdem zu posten, soll der Inhalt zunächst zurückgehalten werden. Mitarbeiter des sozialen Netzwerks überprüfen den Sachverhalt und geben den Text gegebenenfalls frei.
Das kommt einer Zensur gleich, wie wir sie im chinesischen Internet sehen -- ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Der anonyme Blogger stefanolix findet dazu sehr drastische Worte30:
Warum ist die Inszenierung eines Bürgerrats durch @BertelsmannSt [Bertelsmann-Stiftung] und Bundesregierung so gefährlich? Weil sich beide Seiten die Bälle zuspielten. Das Bundesinnenministerium lieferte die Definition für unerwünschte Informationen. Der Bürgerrat machte im Gegenzug Vorschläge, die von absehbar gar nicht verfügbaren Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz ausgehen. Eine KI-Erkennung von Desinformation auf der Grundlage der Definition des Bundesinnenministeriums müsste die MOTIVE eines Menschen erkennen und seine Äußerung zweifelsfrei bewerten.
Die vorgeschlagene »Entwicklung von Technologien zur Kennzeichnung von Desinformation« auf S. 35 des Abschlussdokuments ist ebenfalls kritisch zu sehen:
Wir empfehlen die verstärkte Entwicklung von KI-Technologien zur Kennzeichnung von Desinformation. Dafür sollen existierende Initiativen gefördert und die Entstehung neuer Projekte finanziert werden. Diese Projekte sollen zentral koordiniert werden.
Dieses Vorhaben soll vom Ministerium finanziell gefördert werden, aber dennoch unabhängig und unparteiisch sein. Dadurch soll die Meinungsfreiheit nicht beschränkt werden.
Desinformation soll verpflichtend gekennzeichnet werden. Außerdem soll auf eine transparente, leicht nachvollziehbare Begründung verlinkt werden (Website siehe Empfehlung „Schaffung einer zentralen Stelle zu Desinformation").
Die Kennzeichnung angeblicher Desinformation stellt unserer Meinung nach die erste Vorstufe für Zensur und Überwachung »missliebiger Umtriebe« dar. Eine KI erkennt wie bereits erwähnt, nicht absolut fehlerfrei Sarkasmus, Ironie oder Übertreibung, vor allem wenn der Kontext fehlt, wie es bei den typischen kurzen Postings der Fall ist, die sich an einen kleinen Bekanntenkreis richten.
Bemerkenswert ist auch die Idee zur »Schaffung einer zentralen Stelle zu Desinformation«31:
Wir empfehlen die Einrichtung einer zentralen Stelle zu Desinformation. Dabei sollte es sich um eine parteiunabhängige Behörde handeln, die mit einer neutralen Kommission aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeitet. Die Stelle könnte in der gemeinsamen Geschäftsstelle der unabhängigen Medienanstalten angesiedelt sein. Die Institution darf nicht zur Überwachung ausgenutzt werden.
Natürlich:
Die Institution darf nicht zur Überwachung ausgenutzt werden.
Was sich allerdings wiederum beißt mit der strafrechtlichen Verfolgung von Desinformation, die wir auf S. 37 vorfinden:
Die Bundesregierung möge prüfen, ob auf Grundlage der Definition von Desinformation eine strafrechtliche Verfolgung oder anderweitige Sanktionierung möglich ist.
Desinformation wird definiert als „gezielte Falschinformation, die verbreitet wird, um Menschen zu manipulieren. Ziel ist es, öffentliche Debatten zu beeinflussen, die Gesellschaft zu spalten sowie den Zusammenhalt und die Demokratie zu schwächen". Dabei ist besonders der Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu beachten. Internationale, europäische und nationale Belange sind in die Prüfung mit einzubeziehen.
Als Begründung nennt die Broschüre:
Uns ist wichtig, dass die Meinungsfreiheit gewahrt wird. Trotzdem soll vor der Erstellung und Verbreitung von Desinformation abgeschreckt und das Unrechtsbewusstsein der Täterinnen und Täter erhöht werden. Damit soll gesellschaftlichem, persönlichem und wirtschaftlichem Schaden vorgebeugt werden.
Wie auch in der Broschüre erwähnt, verbietet das Grundgesetz mit Artikel 5 die Zensur. Es dürfte spannend werden, wie eine KI das vom Bundesgerichtshof bestätigte Zensurverbot bei der Bewertung von Internet-Postings umsetzen soll:
Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen, »ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. [...] Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.«32
Fazit: Uns stellt sich die Frage, warum die beratenden Experten, das Innenministerium und die beteiligten Projektförderer nicht eingeschritten sind, um den vom Bürgerrat erdachten rechtswidrigen Quatsch zu verhindern? Die sinnvolle Idee der Bürgerbeteiligung wurde so der völligen Lächerlichkeit preisgegeben.
Der Rechtsanwalt und Staatsrechtsdozent Dr. Ulrich Vosgerau schreibt zur Enthüllung, dass das Bundesinnenministerium rund 60.000 Euro an Mietkosten33 für zwei Präsenztreffen des Bürgerrats an die Bertelsmann-Stiftung gezahlt hat34:
Also, hier nochmal zum mitschreiben: die Regierung gibt Privatleuten bzw. der Bertelsmann-Stiftung -- die ja auch ganz einfach ein privater Akteur ist und im übrigen Geld genug haben dürfte -- Geld dafür, daß diese die Regierung dann medienwirksam darum bitten oder ersuchen, endlich härtere Maßnahmen gegen die Opposition zu ergreifen? Und v.a. einen neuen Straftatbestand einzuführen für Menschen, die manche Dinge anders sehen als die Regierung -- denn das sei schließlich "Desinformation"?
Und der ÖRR [öffentlich-rechtliche Rundfunk], mit unseren Zwangsgebühren bezahlt, posaunt heraus: der objektive, repräsentativ ausgewählte Bürgerrat fordert nach Anhörung der besten Experten die Regierung dazu auf, die Opposition strenger zu verfolgen und von der Regierung abweichende Ansichten unter Strafe zu stellen?
Dies widerspricht klar dem Demokratieprinzip im freiheitlichen Verfassungsstaat, nach dem sich politische Ansichten in der Bevölkerung spontan, von unten nach oben und ohne staatliche Ingerenz [Einmischung] bilden.
Ein solches Regierungshandeln ist nicht demokratisch und entspricht nicht einem freiheitlichen Verfassungsstaat, sondern erziehungsstaatlich. Technisch entspricht der Einsatz von "Volks-Sowjets" der kommunistischen Herrschaftspraxis (von der ich vor 30 Jahren geglaubt hätte, mit ihr sei es jetzt vorbei -- so kann man sich täuschen!). [Fett hervorgehobene Schrift vom Autor übernommen]
13. Teil: Lesen Sie hier weiter
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_de#wie-geht-es-weiter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/gesetz-ueber-digitale-dienste-2140944
https://www.bundesnetzagentur.de/1029736
https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/1029736
https://www.nius.de/analyse/gruene-ermaechtigen-linke-aktivisten-unliebsame-meinungen-zu-loeschen/d59fbb7c-97ac-4e7a-a39d-bf34864867ad
https://x.com/NeBoehme/status/1843627582899867693
https://www.welt.de/politik/deutschland/article250975922/Verfassungsschutz-Chef-Haldenwang-Wehrhafte-Demokratie-oder-Grenzueberschreitung.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thomas-haldenwang-meinungsfreiheit-ist-kein-freibrief-fuer-verfassungsfeinde-19623960.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article250975922/Verfassungsschutz-Chef-Haldenwang-Wehrhafte-Demokratie-oder-Grenzueberschreitung.html
https://www.bundesnetzagentur.de/1029736
https://x.com/JochenBittner/status/1843011131826483517
https://x.com/RABrennecke/status/1845101009208496435
https://x.com/ZaraRiffler/status/1843578504392179784
https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimbr%C3%BCder#Deutschland
https://x.com/RZitelmann/status/1842810941924098434
Zusammengefasst »Was ist das Besondere an Bürgerräten« https://www.buergerrat.de/haeufige-fragen/
https://forum-gegen-fakes.de/de/start
https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf
https://x.com/stefanolix
https://x.com/stefanolix/status/1834620584115773555
https://x.com/stefanolix/status/1834623172458762343
https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf
https://make.org/DE/browse/results/page/1
https://x.com/stefanolix/status/1835254160532341013
https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf (S. 54)
https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/
https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/552187/forum-gegen-fakes/
https://x.com/stefanolix/status/1834625076605395085
https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf (S. 36)
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2011 (1 BvR 917/09), abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html
https://x.com/janinisabel/status/1836748797067591749
https://x.com/UlrichVosgerau/status/1836788487938289785