Dies ist ein Auszug aus dem Buch Politikversagen - wie Politiker unsere Gesellschaft ruinieren

Politische Fehlentwicklungen

Autor: Rainer Gievers - Publiziert am 17. Oktober 2024

Insbesondere zum Thema Energiewende haben wir in diesem Buch bereits einige Projekte vorgestellt, bei denen man nicht großartig nachdenken muss, um sie als Unsinn zu entlarven. Physikalische Gesetze lassen sich nun mal nicht mit Ideologie überwinden.

Anders sieht es aus, wenn sich Politiker und Behörden um »weiche« Themen kümmern wie Steuern oder die Kontrolle von sozialen Netzwerken. Häufig sind dann die Analysen von Experten nötig, um festzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keinesfalls funktionieren.

Niederschwellige Zensur

Beleidigungen, also herabwürdigende Äußerungen, welche die Ehre eines anderen ver­letzen, können strafbar sein1. Seit 2021 steht auch die verhetzende Beleidigung unter Strafe, um Beleidigungen ohne Personenbezug zu erfassen.

Daneben gibt es natürlich noch weitere Straftatbestände, beispielsweise der Aufruf zum Mord, das Zeigen von verbotenen Symbolen, Volksverhetzung usw., auf die wir an die­ser Stelle nicht weiter eingehen können.

Während eine Beleidigung im privaten Bereich nur einen kleinen Personenkreis erreicht, ist dies im Internet anders. Dort ist zudem die Hemmschwelle aufgrund der teilweise vor­handenen Möglichkeit, anonym zu posten, niedriger. Soziale Netzwerke (Facebook, Tik Tok, X, Instagram usw.) sind deshalb verpflichtet, solche Inhalte nach Kenntnisnahme zu entfernen.


Über eine Schaltleiste können Sie bei zum Beispiel auf Facebook einen Beitrag melden, von dem Sie ausgehen, dass er gegen Gesetze verstößt.

Auch die europäische Kommision engagiert sich im Kampf gegen schädliche Inhalte im Internet. Aus unserer Sicht hat die EU dabei jedoch mit ihrer Absicht, die Bürger vor Schaden zu schützen, das Ziel deutlich überschritten: Bereits 2022 wurde der Digital Services Act (DSA)2 -- das »Gesetz über digitale Dienste3« -- verabschiedet, das die Regulierung und Entfernung illegaler Inhalte im gesamten EU-Raum festlegt. Davon be­troffen sind unter anderem Internetanbieter, Webhosting-Dienste sowie Online-Markt­plätze. Große Unternehmen im Internetbereich mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU haben nun verschärfte Verpflichtungen zur Eindämmung von verbotenen Inhalten.

Zusätzlich sollen unabhängige Meldestellen (»Trusted Flaggers«) für illegale Inhalte eingerichtet werden. Die zuständige Bundesnetzagentur schreibt über die dazu nötige Infrastruktur:

Der DSC [Digital Services Coordinator] ist die zentrale Koordinierungs­stelle für die Durchsetzung des DSA [Digital Services Act] in Deutschland. Er kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtun­gen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA [...].

Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrau­enswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flaggers. [...]

Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie beispielsweise die Löschung der Inhalte zu ergreifen4.

Organisationen, die als Trusted Flagger (Meldestellen) durch den DSC akkreditiert werden möchten, müssen Fachwissen und Kompetenz nachweisen5. Teilnehmen können unter anderem Industrieverbände, NGOs, Gewerkschaften und private sowie halböffentliche Einrichtungen.

Aus unserer Sicht werden durch die Einführung der Meldestellen staatliche Aufgaben in den privaten Bereich verlagert. Zwar sind die Meldestellen verpflichtet, einen jährlichen Bericht vorzulegen, jedoch scheint es keine vergleichbare Auskunftspflicht zu geben, wie sie Be­hörden gegenüber Bürgern haben. Die Meldestellen sind also wie eine Black Box.

Im Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur mit der Meldestelle REspect! der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg den ersten Trusted Flagger-Meldestelle zugelassen. Extrem problematisch erscheint uns allerdings die Wortwahl in der Presse­mitteilung der Bundesnetzagentur6:

Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Rege­lungen in Deutschland konsequent um«, sagt Klaus Müller, der Präsi­dent der Bun­desnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC. »Plattfor­men sind verpflich­tet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagie­ren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde ent­fernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte gegenüber dem Onlinemedium Nius das Vorgehen der Bundesnetzagentur7. Für rechtswidrige Inhalte gebe es bereits Justiz und Polizei und statt ausgebildeter Polizisten und Juristen würden jetzt Laien in den Meldestellen über die Rechtswidrigkeit von Meinungsäußerungen entscheiden:

Das würde eine Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge haben. Schon heute überlegen manche Menschen drei- oder viermal, ob sie etwas sagen oder schrei­ben. Wir schaffen uns mit dem DSA-Meldesystem eine Denunziati­ons-Gesellschaft.

In einem weiteren Beitrag auf X schrieb Boehme-Neßler im Oktober 20248:

Im Staat des Grundgesetzes ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Was verboten ist, bestimmen die Gesetze und die Justiz. Private Institutio­nen, die vom Staat mit der Verfolgung von Hass und Hetze beauf­tragt werden, verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz.

Boehme-Neßler sieht einen Zusammenhang mit den Aussagen der grünen Familienmi­nisterin Lisa Paus, der Innenministerin Nancy Faser (SPD) und Verfassungsschutzpräsi­dent Thomas Haldenwang vom Februar 2024. Um die öffentlichen Aussagen des Verfas­sungsschutzpräsidenten hatte es eine größere Debatte gegeben, weil er von »verbalen und mentalen Grenzverschiebungen« sprach9. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter All­gemeine vom April 202410 11schrieb er, dass Meinungsfreiheit eben »kein Freibrief« sei, was die politischen und verfassungsrechtlichen Diskussionen um eine vermeintliche »Gesinnungspolizei« noch weiter anheizte.

Finanziert wird die Meldestelle »Respect« vom Familienministerium, vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg. Träger von »Respect« ist die Jugend­stiftung Baden-Württemberg.

Der Journalist Jochen Bitter hält den Absatz »Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.« aus der Pressemit­teilung der Bundesnetzagentur12 für offenkundig verfassungswidrig, weil somit neben illegalen auch legale Inhalte entfernt werden könnten13.

Sie [der Präsident der Bundesnetzagentur] und die \@bnetza [Bundesnetz­agentur] sollten sehr schnell klarstellen, warum Sie so etwas schreiben. Vielleicht ist es ja ein Missverständnis. Wobei dann zu fragen wäre, warum das in Ihrer Behörde nie­mandem auffällt.

Die irische Medienaufsicht, die für die großen Plattformen in der EU zustän­dig ist, formuliert es anders und richtig:

»...misinformation or disinformation is not necessarily illegal so the obliga­tions relating to illegal content will not apply to disinformation or misinfor­mation unless the content is illegal for some other reason.« [Fehlinformation oder Desinformati­on ist nicht unbedingt illegal, daher gelten die Verpflich­tungen in Bezug auf illega­le Inhalte nicht für Desinformation oder Fehlinfor­mation, es sei denn, der Inhalt ist aus einem anderen Grund illegal.]

-*-

Im Oktober 2024 kommentierte Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presserecht, auf X14, dass Netzbetreiber unverzüglich auf Löschungsaufforderungen der Trusted Flagger reagieren müssten, weil sie sonst Gefahr liefen, hohe Bußgelder zu bekommen.

Zwar sollen Trusted Flagger theoretisch nur „illegale" Inhalte melden. Da Trusted Flagger aber keine Juristen mit der Prüfung der von ihnen gemelde­ten Inhalte beauftragen werden, sind Trusted Flagger fachlich gar nicht in der Lage, illegale Inhalte von legalen Meinungsäußerungen zu unterschei­den.

Hinzu kommt, dass die #Bundesnetzagentur in ihrem Leitfaden zur Be­stimmung der Inhalte, die Trusted Flagger zur Löschung melden sollen, nicht nur illegale Mei­nungsäußerungen, nämlich solche, die den Straftatbestand z.B. der Üblen Nachre­de, Verleumdung oder Volksverletzung erfüllen, auflis­tet, sondern darüber hinaus auch den Begriff der #Hassrede enthält, die ebenfalls gemeldet werden soll.

Wenn im Leitfaden der Begriff der Hassrede enthalten sei, dann zeige dies, dass die Trusted Flagger nicht nur illegale Inhalte melden sollen, sondern auch auch Inhalte, die sie als Hassrede empfänden, die aber nicht strafbare, zulässige Meinungsäußerungen seien.

Carsten Brennecke sieht auch die Gefahr, dass die Regierung Trusted Flagger installiert, die bevorzugt regierungskritische Äußerungen überprüfen. Diese Tendenz sei schon bei den staatlich finanziell unterstützten NGOs (Nichtregierungsorganisationen) wie Correctiv, der Amadeu Antonio Stiftung oder HateAid zu beobachten. Brennecke be­fürchtet, dass dadurch der Kampf gegen Inhalte im Netz in eine Schieflage gerate.

Wenn die Regierung beschwichtige, dass letztlich Gerichte über eine Sperrung entschei­den, sei das nichts weiter als Augenwischerei und plumpe PR. Der durchschnittliche Nutzer müsse seine legitime Meinungsäußerung nach dem Eingreifen eines »Trusted Flaggers« mühsam und kostenintensiv durch deutsche Gerichte erkämpfen.

-*-

Für die Bundesregierung könnte sich die Ernennung von Respect! als Meldestelle noch als PR-Desaster erweisen, weil es ein Foto von dessen Direktor mit einem Hamas-Unter­stützer gibt15 und sich die Führungskraft im Umkreis der Muslimbruderschaft bewegt hat. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens betonte im Mai 2006 eine Unverein­barkeit des Gedankenguts der Muslimbrüder mit dem deutschen Grundgesetz16.

-*-

Vielleicht einer der besten Kommentare zu diesem Thema stammt vom Unternehmer Dr. Dr. Rainer Zitelmann17:

Der Trick bei der Zensur: Um sie zu rechtfertigen, werden extreme Äußerungen als Beispiel angeführt, die jeder Vernünftige ablehnt. Einmal begonnen, wird die Zen­sur jedoch Stück für Stück ausgeweitet, bis alle Äußerungen einbezogen werden, die den Regierenden nicht passen.

Bürgerräte

Bereits seit Jahrzehnten gibt es lokale und überregionale »Bürgerdialoge«, in deren Rah­men sich Einwohner von Städten oder Regionen beispielsweise an der Stadtentwicklung beteiligen. Auch Ratssitzungen, in denen Bürgeranfragen beantwortet werden, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen bei bestimmten Bauvorhaben sind genau ge­nommen Bürgerdialoge.

Bürgerräte unterscheiden sich von Bürgerdialogen durch ihre zufällige Auswahl der Teilnehmer per Losverfahren. Diese werden aus den Einwohnermelderegistern ermittelt und repräsentieren durch eine gezielte Auswahl nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Herkunft ein Abbild der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu klassischen Beteiligungsverfahren sollen somit keine Interessengruppen oder Lobbyisten die Diskussionen dominieren. Die Teilnehmer sollen umfassende Infor­mationen von Experten erhalten, um auf gleichem Wissensstand zu diskutieren.

In kooperativer Zusammenarbeit erarbeiten sie Empfehlungen zu aktuellen politischen Themen, die in einem Bürgergutachten zusammengefasst und dem Gemeinderat oder Parlament vorgelegt werden. Dadurch fungieren Bürgerräte als Berater und Orientie­rungshilfe für politische Entscheidungen in der repräsentativen Demokratie18.

Auf der Website www.buergerrat.de finden Sie weitere Infos zu den lokalen und überre­gionalen Bürgerräten in Deutschland.

Problematisch bei Bürgerräten ist unserer Ansicht nach, dass sie naturgemäß in keinster Weise demokratisch legitimiert sind, sondern zufällig ernannte Mitglieder haben. Weil die Teilnahme freiwillig ist, dürfte nur ein Bruchteil der eingeladenen Personen an der Veranstaltung mitmachen. Es muss dann garantiert sein, dass »Nachrücker« die passen­den Demografiemerkmale haben.

Nicht jedes Mitglied hat zudem Lust, Zeit oder Fähigkeit, sich einzubringen, sodass mög­licherweise »Einzelkämpfer« die Diskussion an sich reißen. In Bürgerdialogen, am Stammtisch oder in einem Verein haben Sie bestimmt auch schon erlebt, wie extrem meinungsstarke oder »laute« Personen die Diskussionsrichtung bestimmten.

Eine wichtige Rolle spielen die von der Politik bereitgestellten Fachleute, welche mög­lichst neutral ihre Expertise einbringen sollten. Auch hier haben wir Zweifel, ob das immer so funktioniert.

Der politische Wille der Allgemeinheit würde unserer Meinung nach übergangen, wenn die Politik die Empfehlungen der Bürgerräte einfach unverändert übernehmen würde. Auch eignet sich nicht jedes komplexe Thema für einen Bürgerrat, dem ja überwiegend juristische Laien angehören.

Fazit: Bürgerräte liefern durchaus sinnvolle Vorschläge und Anregungen, aber endgülti­ge Entscheidungen müssen weiterhin durch freie Wahlen legitimierte politische Mehrhei­ten in Stadt, Kreistag, Landtag oder Bundestag herbeiführen.

Bürgerrat gegen Fakes

Leider verdeutlicht der im Folgenden vorgestellte »Bürgerrat "Forum gegen Fakes"«19, was schiefgehen kann.

Dieser Bürgerrat ist ein Projekt der Bertelsmann-Stiftung in Kooperation mit den Bun­desministerium des Innern und für Heimat, der Stiftung Mercator und der Michael Otto Foundation for Sustainability. Es sind weitere Initiativen und Vereine beteiligt.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Initiatoren über die Auswahl der Teilnehmer informiert hätten, die ja der demografischen Zusammensetzung Deutschlands entsprechen sollte. Wel­che Kriterien spielten bei der Auswahl eine Rolle? Wie viele Ein­geladene haben abge­sagt? Wie sah zum Beispiel die Altersverteilung aus, und in welchem Maße brachten sich die Teilnehmer aktiv ein oder sind während der Veran­staltung abgesprungen? Zu all die­sen Punkten fehlen leider jegliche Informationen, was sehr schade ist.

Wie wir später noch zeigen werden, laufen die Vorschläge des Bürgerrats direkt auf eine Unterdrückung der freien Meinungsäußerung im Internet -- vor allem in sozialen Netz­werken -- hinaus.

An dieser Stelle soll es zunächst um die Legitimation der Vorschläge gehen, für die das Forum mehrere Online-Abstimmungen durchführte. So heißt es verquastet auf Seite 54 des Abschlussdokuments20:

Die hohe Zustimmung von Online-Teilnehmenden zu den finalen Maßnahmen des Bürgerrats belegt die große Akzeptanz seiner Empfehlungen in der brei­ten Bevöl­kerung.

Der anonyme Blogger stefanolix21 kritisiert:

Die Ergebnisse einer Online-Umfrage »belegen« demoskopisch gar nichts. Ganz sicher belegen sie keine große Akzeptanz von Empfehlungen in der Be­völkerung.22

Und was mir gerade noch zu den Teilnehmerzahlen auffällt: Es ist sehr wahr­scheinlich, dass Personen an zwei oder drei Wellen der Befragung teil­genommen haben. Damit sind die angeblichen Teilnehmerzahlen der @Ber­telsmannSt [Ber­telsmann-Stiftung] völlig absurd.23


Quelle: Abschlussdokument, S. 524

Ein Blick auf die Website des genutzten Abstimmungsportals von Make.org25 zeigt, dass für die Online-Beteiligung keine Registrierung nötig war26. Man konnte deshalb ohne weiteres in jeder Online-Runde mehrfach abstimmen. Online-Umfragen sind grundsätz­lich nicht repräsentativ, da sie nicht alle Teile der Bevölkerung erreichen. Dies gilt insbe­sondere, wenn die Teilnahmeaufrufe ausschließlich über das soziale Netzwerk X (ehe­mals Twitter) verbreitet werden.

Der Satz aus der Broschüre

Die hohe Zustimmung von Online-Teilnehmenden zu den finalen Maßnahmen des Bürgerrats belegt die große Akzeptanz seiner Empfehlungen in der breiten Bevöl­kerung.27

ist daher eine Lüge.

Die Bundeszentrale für politische Bildung, deren Aufgabe es ist, »Verständnis für politi­sche Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereit­schaft zur politischen Mitarbeit zu stärken«28 brachte nur einen distanzlosen Artikel über das Projekt29. Von Einordnung oder kritischer Würdigung findet sich keine Spur.

-*-

Ein wichtiger Vorschlag des Bürgerrats sind Maßnahmen gegen die Veröffentlichung von Desinformation in sozialen Netzwerken. Auf S. 34 der Broschüre heißt es:

Ziel ist es, aktives Handlungsbewusstsein beim Posten zu stärken, sowie die Mini­mierung der Entstehung und Verbreitung von Desinformation.

Und weiter:

Vor dem Posten soll es eine angemessene Bedenkzeit (2--5 Minuten) für alle Inhalte auf Social-Media-Plattformen geben. Innerhalb dieser Bedenkzeit überprüft eine KI den Inhalt auf mögliche Desinformation, beispielsweise im Hinblick auf Schlagwörter, welche auf sensible Themen (wie beispielsweise Wahlbeeinflussung, Migration) hinweisen. Der Katalog an problematischen Schlagwörtern ist stetig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Plattformen zu aktualisieren.

Entscheidet der Verfasser, trotz Warnhinweise trotzdem zu posten, soll der Inhalt zu­nächst zurückgehalten werden. Mitarbeiter des sozialen Netzwerks überprüfen den Sach­verhalt und geben den Text gegebenenfalls frei.

Das kommt einer Zensur gleich, wie wir sie im chinesischen Internet sehen -- ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Der anonyme Blogger stefanolix findet dazu sehr drastische Worte30:

Warum ist die Inszenierung eines Bürgerrats durch @BertelsmannSt [Ber­telsmann-Stiftung] und Bundesregierung so gefährlich? Weil sich beide Sei­ten die Bälle zuspielten. Das Bundesinnenministerium lieferte die Definition für uner­wünschte Informationen. Der Bürgerrat machte im Gegenzug Vor­schläge, die von absehbar gar nicht verfügbaren Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz ausgehen. Eine KI-Erkennung von Desinformation auf der Grund­lage der Definition des Bun­desinnenministeriums müsste die MOTIVE eines Menschen erkennen und seine Äußerung zweifelsfrei bewerten.

-*-

Die vorgeschlagene »Entwicklung von Technologien zur Kennzeichnung von Desin­formation« auf S. 35 des Abschlussdokuments ist ebenfalls kritisch zu sehen:

Wir empfehlen die verstärkte Entwicklung von KI-Technologien zur Kenn­zeichnung von Desinformation. Dafür sollen existierende Initiativen geför­dert und die Entstehung neuer Projekte finanziert werden. Diese Projekte sollen zentral koordi­niert werden.

Dieses Vorhaben soll vom Ministerium finanziell gefördert werden, aber dennoch unabhängig und unparteiisch sein. Dadurch soll die Meinungsfrei­heit nicht be­schränkt werden.

Desinformation soll verpflichtend gekennzeichnet werden. Außerdem soll auf eine transparente, leicht nachvollziehbare Begründung verlinkt werden (Website siehe Empfehlung „Schaffung einer zentralen Stelle zu Desinforma­tion").

Die Kennzeichnung angeblicher Desinformation stellt unserer Meinung nach die erste Vorstufe für Zensur und Überwachung »missliebiger Umtriebe« dar. Eine KI erkennt wie bereits erwähnt, nicht absolut fehlerfrei Sarkasmus, Ironie oder Übertreibung, vor allem wenn der Kontext fehlt, wie es bei den typischen kurzen Postings der Fall ist, die sich an einen kleinen Bekanntenkreis richten.

-*-

Bemerkenswert ist auch die Idee zur »Schaffung einer zentralen Stelle zu Desinforma­tion«31:

Wir empfehlen die Einrichtung einer zentralen Stelle zu Desinformation. Da­bei sollte es sich um eine parteiunabhängige Behörde handeln, die mit einer neutralen Kommission aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen zu­sammenarbeitet. Die Stelle könnte in der gemeinsamen Ge­schäftsstelle der unab­hängigen Medienanstalten angesiedelt sein. Die Insti­tution darf nicht zur Überwa­chung ausgenutzt werden.

Natürlich:

Die Institution darf nicht zur Überwachung ausgenutzt werden.

Was sich allerdings wiederum beißt mit der strafrechtlichen Verfolgung von Desinforma­tion, die wir auf S. 37 vorfinden:

Die Bundesregierung möge prüfen, ob auf Grundlage der Definition von Desin­formation eine strafrechtliche Verfolgung oder anderweitige Sanktio­nierung mög­lich ist.

Desinformation wird definiert als „gezielte Falschinformation, die verbreitet wird, um Menschen zu manipulieren. Ziel ist es, öffentliche Debatten zu be­einflussen, die Gesellschaft zu spalten sowie den Zusammenhalt und die Demokratie zu schwä­chen". Dabei ist besonders der Schutzbereich der Mei­nungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu beachten. Internationale, europäische und nationale Belange sind in die Prüfung mit einzubeziehen.

Als Begründung nennt die Broschüre:

Uns ist wichtig, dass die Meinungsfreiheit gewahrt wird. Trotzdem soll vor der Erstellung und Verbreitung von Desinformation abgeschreckt und das Unrechtsbe­wusstsein der Täterinnen und Täter erhöht werden. Damit soll ge­sellschaftlichem, persönlichem und wirtschaftlichem Schaden vorgebeugt werden.

-*-

Wie auch in der Broschüre erwähnt, verbietet das Grundgesetz mit Artikel 5 die Zensur. Es dürfte spannend werden, wie eine KI das vom Bundesgerichtshof bestätigte Zensur­verbot bei der Bewertung von Internet-Postings umsetzen soll:

Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Mei­nungen, »ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder als unwahr erwie­sen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos einge­schätzt werden. [...] Der Mei­nungsäußernde ist insbesondere auch nicht ge­halten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.«32

-*-

Fazit: Uns stellt sich die Frage, warum die beratenden Experten, das Innenministerium und die beteiligten Projektförderer nicht eingeschritten sind, um den vom Bürgerrat er­dachten rechtswidrigen Quatsch zu verhindern? Die sinnvolle Idee der Bürger­beteiligung wurde so der völligen Lächerlichkeit preisgegeben.

-*-

Der Rechtsanwalt und Staatsrechtsdozent Dr. Ulrich Vosgerau schreibt zur Enthüllung, dass das Bundesinnenministerium rund 60.000 Euro an Mietkosten33 für zwei Präsenz­treffen des Bürgerrats an die Bertelsmann-Stiftung gezahlt hat34:

Also, hier nochmal zum mitschreiben: die Regierung gibt Privatleuten bzw. der Bertelsmann-Stiftung -- die ja auch ganz einfach ein privater Akteur ist und im üb­rigen Geld genug haben dürfte -- Geld dafür, daß diese die Regie­rung dann medi­enwirksam darum bitten oder ersuchen, endlich härtere Maßnahmen gegen die Opposition zu ergreifen? Und v.a. einen neuen Straf­tatbestand einzuführen für Menschen, die manche Dinge anders sehen als die Regierung -- denn das sei schließlich "Desinformation"?

Und der ÖRR [öffentlich-rechtliche Rundfunk], mit unseren Zwangsgebühren be­zahlt, posaunt heraus: der objekti­ve, repräsentativ ausgewählte Bürgerrat fordert nach Anhörung der besten Exper­ten die Regierung dazu auf, die Opposition stren­ger zu verfolgen und von der Re­gierung abweichende An­sichten unter Strafe zu stellen?

Dies widerspricht klar dem Demokratieprinzip im freiheitlichen Ver­fassungsstaat, nach dem sich politische Ansichten in der Bevölkerung spon­tan, von unten nach oben und ohne staatliche Ingerenz [Einmischung] bil­den.

Ein solches Regierungshandeln ist nicht demokratisch und entspricht nicht einem freiheitlichen Verfassungsstaat, sondern erziehungsstaatlich. Tech­nisch entspricht der Einsatz von "Volks-Sowjets" der kommunistischen Herr­schaftspraxis (von der ich vor 30 Jahren geglaubt hätte, mit ihr sei es jetzt vorbei -- so kann man sich täu­schen!). [Fett hervorgehobene Schrift vom Autor übernommen]

13. Teil: Lesen Sie hier weiter


  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

  2. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_de#wie-geht-es-weiter

  3. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/gesetz-ueber-digitale-dienste-2140944

  4. https://www.bundesnetzagentur.de/1029736

  5. https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=3

  6. https://www.bundesnetzagentur.de/1029736

  7. https://www.nius.de/analyse/gruene-ermaechtigen-linke-aktivisten-unliebsame-meinungen-zu-loeschen/d59fbb7c-97ac-4e7a-a39d-bf34864867ad

  8. https://x.com/NeBoehme/status/1843627582899867693

  9. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250975922/Verfassungsschutz-Chef-Haldenwang-Wehrhafte-Demokratie-oder-Grenzueberschreitung.html

  10. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thomas-haldenwang-meinungsfreiheit-ist-kein-freibrief-fuer-verfassungsfeinde-19623960.html

  11. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250975922/Verfassungsschutz-Chef-Haldenwang-Wehrhafte-Demokratie-oder-Grenzueberschreitung.html

  12. https://www.bundesnetzagentur.de/1029736

  13. https://x.com/JochenBittner/status/1843011131826483517

  14. https://x.com/RABrennecke/status/1845101009208496435

  15. https://x.com/ZaraRiffler/status/1843578504392179784

  16. https://de.wikipedia.org/wiki/Muslimbr%C3%BCder#Deutschland

  17. https://x.com/RZitelmann/status/1842810941924098434

  18. Zusammengefasst »Was ist das Besondere an Bürgerräten« https://www.buergerrat.de/haeufige-fragen/

  19. https://forum-gegen-fakes.de/de/start

  20. https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf

  21. https://x.com/stefanolix

  22. https://x.com/stefanolix/status/1834620584115773555

  23. https://x.com/stefanolix/status/1834623172458762343

  24. https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf

  25. https://make.org/DE/browse/results/page/1

  26. https://x.com/stefanolix/status/1835254160532341013

  27. https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf (S. 54)

  28. https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/

  29. https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/552187/forum-gegen-fakes/

  30. https://x.com/stefanolix/status/1834625076605395085

  31. https://forum-gegen-fakes.de/fileadmin/files/FGF/Buergergutachten_Forum_gegen_Fakes.pdf (S. 36)

  32. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2011 (1 BvR 917/09), abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html

  33. https://x.com/janinisabel/status/1836748797067591749

  34. https://x.com/UlrichVosgerau/status/1836788487938289785