Dies ist ein Auszug aus dem Buch Das Praxisbuch Pedelec für Einsteiger - Kaufberatung & Fahrpraxis

Fahrradanhänger

Autor: Rainer Gievers - Publiziert im Januar 2021

Nicht nur für den Warentransport, sondern auch für die Mitnahme von Kindern sind Fahrradanhän­ger erhältlich. Auf die Besonderheiten der Kindermitnahme geht noch Kapitel Kinder transportieren ein, weswegen wir uns hier auf den Warentransport beschränken.

Vorschriften

Grundsätzlich gilt für den Anhängerbetrieb:

  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Der Pedelec-Hersteller muss das Fahrrad für Anhängerbetrieb freigegeben haben. Dies geht meistens aus der Bedienungsanleitung hervor. Fragen Sie sonst Händler oder Hersteller.
  • An S Pedelecs (siehe Kapitel S Pedelec) oder E-Bikes (siehe Kapitel E-Bike) dürfen meistens keine Anhänger betrieben werden. Auf die Ausnahmen gehen wir weiter unten ein.

Insbesondere wenn Sie einen offenen Anhänger nutzen, sollte am Fahrrad ein Schutzblech über dem Hinterrad vorhanden sein. Auf staubigen oder nassen Strecken landet sonst viel Dreck im/am Anhänger.

Der Gesetzgeber1 erlaubt Anhänger mit maximal 2 Meter Länge, 1 Meter Bereite und 1,40 Meter Höhe. Spezialanhänger für Sportgeräte dürfen 4 Meter lang sein. Für ungebremste Anhänger be­trägt die zulässige Gesamtmasse 40 kg, für gebremste (mit Auflaufbremse) 80 kg.

Abhängig vom Einzelfall ist die Benutzung eines beschilderten Radwegs (Zeichen 237, 240, 241, siehe Kapitel Radwege) für mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger nicht zumutbar. In diesem Fall darf die Straße benutzt werden2.

Für alle Anhänger ist ein Typenschild gesetzlich vorgeschrieben3. Neben der Modellbezeichnung und dem Herstellernamen finden Sie dort Angaben zur höchsten Gesamtmasse und Nutzlast, der Stützlast, sowie dem Mindestalter und maximalen Größe der transportierten Personen (wenn es sich um einen Kinderanhänger handelt). Besonders wichtig ist die Bestätigung der Überein­stimmung mit der Norm DIN EN 15918. Ein CE-Zeichen, welches ohnehin keinerlei Aussagekraft hätte, werden Sie dagegen nicht finden, weil es gesetzlich verboten ist. Anhänger ohne Typen­schild sind im Straßenverkehr nicht zulässig.

Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist das GS-Zeichen, für das sich der Hersteller einer regelmäßi­gen unabhängigen Qualitätssicherung unterwirft. Leider finden Sie es selbst bei renommierten Herstellern nur selten.

Marktführende Kinderanhängerproduzenten sind Burley und Thule, welche die Preisklasse ab 400 Euro bedienen.

Anhänger am S Pedelec

Bei S Pedelecs sind nur Lastenanhänger erlaubt. Kinderanhänger sind nicht gestattet. Darüber hin­aus muss in der Übereinstimmungsbescheinigung unter Nr. 17 eine Anhängelast und unter Nr. 43.1 eine Verbindungseinrichtung eingetragen sein. Zulässig ist eine Anhängelast von maximal der Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs (ohne Akku). Die Anhängekupplung muss mit einer 50er Kugel ausgeführt sein4.

Deichsel und Kupplung

Die Verbindung zwischen Fahrrad und Anhänger erfolgt über Deichsel und Anhängerkupplung. Auf dem Markt werden zwei verschiedene Typen angeboten5:

  • Hochdeichsel: Die Befestigung erfolgt an der Sattelstütze mithilfe einer Kugelkopf-An­hängerkupplung. Leider muss aus Platzgründen der Gepäckträger leer bleiben, sodass man dort nur Seitentaschen anhängen kann. Üblich ist die Hochdeichsel nur noch bei zweirädi­gen Anhängern.
  • Gepäckträgerdeichsel: Wie bei der Hochdeichsel, allerdings befindet sich die Kupplung außen am Gepäckträger.
  • Tiefdeichsel: Diese Deichsel wird an der Radnabe auf der linken Seite befestigt. Von Vor­teil ist der niedrige Schwerpunkt, weshalb der Anhänger weniger schaukelt und der Fahr­radrahmen weniger belastet wird.


    Mit einem Knopfdruck lässt sich die Verbindung zwischen Deichsel und Kupplung des Kinderanhän­gers »Kid Plus« von Croozer lösen. Der Hersteller nennt das System »Click & Crooz«

Mit einem Knopfdruck lässt sich die Verbindung zwischen Deichsel und Kupplung des Kinderanhän­gers »Kid Plus« von Croozer lösen. Der Hersteller nennt das System »Click & Crooz«. Foto: www.pd-f.de / Paul Masukowitz

Bei den Kupplungen pflegen viele Hersteller ihr eigenes System. Wir empfehlen daher Anhänger nach Möglichkeit mit einer sogenannten »Weber-Kupplung« zu kaufen oder zu prüfen, ob eine Umrüstung darauf möglich ist. Die Weber-Kupplungen für die Tiefdeichsel haben gegenüber den anderen Systemen den großen Vorteil, dass man sie nicht nur an der Radnabe anbringen kann.

Einige Beispiele für Weber-Kupplungen:

  • Weber E: Standardkupplung für die Radnabe
  • Weber EP: Wird an den Aufnahmepunkten des Fahrradständers (Pletscher-System) ange­schraubt.
  • Weber EH: Für den Aufnahmepunkt von Hinterbauständern
  • Weber B: Mit integriertem Fahrradständer
  • Weber-Deichselanschluss für Fremdhersteller: Adapter für Anhänger von Thule Chariot, Qeridoo, Croozer oder Burley


    Fahrradanhänger für die Befestigung am Gepäckträger

Fahrradanhänger für die Befestigung am Gepäckträger. Foto: www.flyer-bikes.com | pd-f


Weber B-Kupplung an der Sitz- und Kettenstrebe

Weber B-Kupplung an der Sitz- und Kettenstrebe. Bei diesem Pedelec kam wegen des Hinterrad­antriebs keine Hinterradnabenbefestigung in Frage und andere Befestigungspunkte waren nicht vorhanden.

Licht

Seit Anfang 2018 ist für alle Fahrradanhänger ab 60 cm Breite ein Rücklicht Pflicht6. Davon sind auch fast alle Kinderanhänger betroffen. Die Hersteller haben auf die Neuregelung reagiert und lie­fern die Beleuchtungsanlage mit. Für ältere Anhänger sind akkubetriebene Fahrradrückleuchten er­hältlich, die jeweils auf der linken Seite (von hinten) anzubringen sind7.

Beachten Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung den Unterschied zwischen Rückstrahlern und Leuchten. Rückstrahler bestehen aus einem reflektierenden Material (»Reflektoren«), während die stromgespeisten Leuchten aktiv Licht abgeben.

Weitere gesetzliche Vorgaben ab 60 cm Anhängerbreite:

  • Vorne: Zwei paarweise angebaute Rückstrahler (Reflektoren) mit einem maximalen Ab­stand von 20 cm zur Außenkante. Ab einem Meter Anhängerbreite zusätzlich mit einer Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite.
  • Hinten: Zwei rote Rückstrahler (Reflektoren) der Kategorie „Z" mit einem maximalen Ab­stand von 20 cm zur Außenkante.

Außerdem sind für alle Anhängerbreiten entweder reflektierende weiße Streifen an beiden Rädern, reflektierende weiße Speichen oder Speichenrückstrahler vorgeschrieben.

Wenn die Anhängerbreite kleiner als 1 Meter ausfällt, ist optional eine Leuchte mit weißem Licht nach vorne erlaubt.

Unabhängig von der Breite immer gestattet ist eine zweite Leuchte mit rotem Licht nach hinten auf der rechten Seite, sowie zwei zusätzliche rote nicht dreieckige Rückstrahler (Reflektoren) nach hinten wirkend mit einem maximalen Abstand von 200 cm zur Außenkante.


Dieser Anhänger ist mit der korrekten rückseitigen Beleuchtung ausgestattet. Foto: www.croozer.de | pd-f

Personentransport

Kleinkinder durften schon immer -- unter bestimmten Voraussetzungen -- auf dem Fahrrad/Pedelec mitgenommen werden. Darauf geht das nachfolgende Kapitel Kinder transportieren noch ein. In diesem Kapitel geht es um die Mitnahme von Erwachsenen.

Lange Zeit (genauer: seit 1937!) war die Mitnahme von Erwachsenen auf dem Fahrrad nicht zulässig. Rechtsexperten haben das Verbot zwar schon immer angezweifelt, aber erst im Jahr 2020 wurde StVO §21 Abs. 3 korrigiert8. Auf einsitzigen Fahrrädern ist die Mitnahme einer zweiten Person erlaubt, sofern eine zusätzliche Sitzmöglichkeit vorhanden ist. Damit dürfte der Personen­transport hauptsächlich Lastenrädern und entsprechend konstruierten Rischkas vorbehalten sein, zumal bei normalen Pedelec schnell das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde.


Personentransport auf dem Pedelec

Jetzt erlaubt: Personentransport auf dem Pedelec. Im Beispiel ein Lastenrad von Riese & Müller. Foto: www.pd-f.de / Kay Tkatzik.

Kinder transportieren

Ihren Nachwuchs möchten Sie vielleicht gerne auch auf Ihre Touren mitnehmen, obwohl er fürs Selbstfahren noch zu jung oder die Strecke zu lang ist. Beachten Sie, dass das zusätzliche Gewicht die Reichweite Ihres Pedelecs reduziert.

Kindersitz

Sie dürfen ein Kind bis 7 Jahre auf einem entsprechenden Kindersitz direkt auf dem Fahrrad mit­nehmen. Der Fahrer muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein9. Kindersitze sind wesentlich günstiger als Kinderanhänger, auf die wir unten noch eingehen.

Es gibt verschiedene Arten von Kindersitzen10: Vor dem Lenker entgegen der Fahrtrichtung, zwi­schen Lenker und Fahrer oder auf dem Gepäckträger in Fahrtrichtung. Vorne dürfen die Kindersit­ze nur bis 15 kg, hinten bis 25 kg belastet werden. Wir empfehlen einen Gepäckträgersitz, denn nicht nur aus Sicherheitsgründen ist er vorzuziehen, auch die Fahrstabilität ist dadurch höher. Der Kindersitz sollte der Norm DIN EN 14344 entsprechen. Werfen Sie auch einen Blick auf das Ge­wicht, für den der Kindersitz zugelassen ist, damit Sie ihn möglichst lange nutzen können.

Durch das zusätzliche Gewicht verändert sich das Fahr- und Bremsverhalten, weshalb Sie erst mit einem Kartoffelsack oder Ähnlichem üben sollten, bevor Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal auf Tour gehen. Achtung: Beachten Sie die Herstellerangaben Ihres Pedelecs, denn meist sind diese nur bis zu einem Gesamtgewicht bis 120 kg freigegeben. Bringen Sie beispielsweise bereits 95 kg auf die Waage, so bleibt Ihnen bei einem 25 kg schwerem Gefährt keinerlei Spielraum. Im Fall ei­nes Unfalls verlieren Sie eventuell den Versicherungsschutz. Abhilfe schaffen Pedelecs für Über­gewichtige.

Wir empfehlen Ihnen, den Fahrradständer durch ein zweibeiniges Exemplar zu ersetzen, damit das Auf- und Absteigen nicht zum gefährlichen Balanceakt wird.

Sofern Sie den Kindersitz nicht online bestellen, sollten Sie Ihr Fahrrad zum Händler mitbringen. Es ist dann vor Ort nachprüfbar, ob Anbauteile dem Kindersitz im Weg sind. Das Kind darf auf keinen Fall in bewegliche Teile geraten. Deshalb müssen beispielsweise die Speichen und eine eventuell vorhandene Sattelfederung bei einem Gepäckträgersitz abgedeckt sein.

Ab welchem Alter Sie Ihr Kind auf dem Kindersitz mitnehmen können, hängt von dessen Ent­wicklungsstand ab. Im Zweifel fragen Sie Ihre Hebamme beziehungsweise Arzt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) geht davon aus, dass Kinder, die bereits sitzen können, für den Kindersitz geeignet sind. Dies sei ab einem Alter von 9 Monaten der Fall.

Ein Kinderhelm ist zwar nicht vorgeschrieben, aber natürlich absolut zu empfehlen. Im Kapitel Fahrradhelm gehen wir noch genauer darauf ein. Im Handel sind hinten abgeflachte Kinder­helme erhältlich, die das Köpfchen nicht so stark nach vorne drücken.

Kinderfahrradanhänger

Angenehm für Kind und Fahrer sind Fahrradanhänger, mit denen Sie bis zu zwei Kinder bis 7 Jah­re (die Altersbegrenzung gilt nicht für die Beförderung von behinderten Kindern) transportieren dürfen.

Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Sofern es keinen eindeutigen Hinweis in der Bedienungsanleitung Ihres Pedelecs gibt, fragen Sie den Hersteller beziehungsweise Händler, ob das Pedelec für Anhänger freigegeben ist. An S Pedelecs dürfen übrigens keine Anhänger be­trieben werden (auf die Ausnahme gehen wir im Kapitel Anhänger am S Pedelec ein). Rüsten Sie das Schutzblech am Hinterrad nach, falls es nicht vorhanden ist, weil sonst der Anhänger bei der Regenfahrt stark verschmutzt.

Für Babys bis etwa 10 Monaten, die noch nicht selbst stehen beziehungsweise ihren Kopf hoch halten können, sind spezielle Babyschalen oder Hängematten erhältlich. Wir empfehlen die An­schaffung eines Anhängers, für den der Hersteller die passende Babyschale/Hängematte als Zube­hör verkauft.

Im Anhänger besteht Anschnallpflicht und auch ein Fahrradhelm für die Kinder kann nicht scha­den. Das Fahrverhalten und insbesondere der Bremsweg ändern sich durch den Anhänger, weshalb Sie besonders zu Anfang vorsichtig fahren sollten. Eine Proberunde zu Anfang ohne Kinder kann also nicht schaden.

Der Handel hat brauchbare Kinderfahrradanhänger ab 100 Euro im Programm, hochwertige Mo­delle erleichtern ihr Portemonnaie um bis zu 1000 Euro. Die nötige Anhängekupplung muss an der Hinterradnabe befestigt werden, was Sie eventuell dem Fachhändler überlassen. Der Anhänger ist bei Bedarf anschließend über eine Schnellkupplung schnell an- und abgebaut.

Sofern Sie lokal im Fachhandel kaufen, empfiehlt es sich, das Fahrrad mitzubringen, damit der Anhänger zu Ihrem Gefährt passt. Das Kind sollte ebenfalls für eine Sitzprobe mitkommen. Auch bei einem Einzelkind kann sich übrigens ein Doppelsitzer lohnen, der dann Platz für zusätzliches Gepäck bietet.

Ein einknöpfbares Netzgewebe im Einstieg sorgt für Durchlüftung und schützt das Kind vor Schmutz. Häufig ist ein kleines Vorderrad vorhanden, das Sie bei Bedarf zusammen mit einer Hal­testange ausklappen, um aus dem Anhänger einen improvisierten Kinderwagen zu machen.

Aus dem Kinderanhänger wird mit wenigen Handgriffen ein Kinderwagen.

Aus dem Kinderanhänger wird mit wenigen Handgriffen ein Kinderwagen.

Aus dem Kinderanhänger wird mit wenigen Handgriffen ein Kinderwagen. Fotos: www.croozer.de | pd-f

Kinderanhänger sind generell nur bis 40 kg zugelassen, weil der Gesetzgeber bei einem höheren Gewicht eine separate Bremseinrichtung verlangt.

Tipps für den Alltag:

  • Die ersten Touren sollten Sie langsam angehen, damit sich das Kind an das Gefährt ge­wöhnt.
  • Bei Sonneneinstrahlung kann es unter dem Verdeck schnell sehr warm werden, weswegen Sie häufiger zur Kontrolle anhalten sollten. Umgekehrt ist auch eine schnelle Auskühlung bei kaltem Wetter möglich.
  • Geben Sie dem Kind Spielzeug mit, damit es während der Fahrt beschäftigt ist.
  • Kräftiger Fahrtwind und Straßenverkehr übertönen das Babygeschrei. Ein Babyfon bringt Abhilfe.

Tandemstange

Kinder ab ca. 5 Jahren können zwar selbst Fahrrad fahren, ihre Kraft reicht aber noch nicht für län­gere Strecken aus. Außerdem fehlt ihnen häufig noch die nötige Aufmerksamkeit, um gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen. Eine Alternative zum Kindersitz ist dann eine Tan­demstange11, die das Kinder- und Erwachsenenrad miteinander verbindet. Die Befestigung er­folgt an der Sattelstütze. Eventuell ist ein Aushängen der Hinterradbremse am Kinderrad nötig, damit der Nachwuchs diese nicht versehentlich betätigt und das Gespann in Gefahr bringt.

Ist man am Ziel angekommen, lässt sich die Tandemstange platzsparend zusammenschieben und kann am Pedelec verbleiben. Ihr Nachwuchs dürfte begrüßen, am Zielort noch ein wenig durch die Gegend fahren zu dürfen, was mit einem Kindersitz oder Kinderanhänger natürlich nicht möglich wäre.

Leider hat die Tandemstange aber auch einige Nachteile: Die Konstruktion ist vergleichweise labil und verlangt zudem große Vorsicht, weil der Kurvenradius sehr groß ist. Einige Kinder kommen leider nicht mit der Tandemstange zurecht, weil ihr Gefährt bei langsamer Fahrt oder im Stand ab und zu in beängstigende Schieflage gerät. Rüsten Sie gegebenenfalls an Ihrem Pedelec ein Hinter­radschutzblech nach, damit Ihr Kind nicht dem aufgewirbelten Schmutz ausgesetzt ist.

Für kleine Kinderräder mit 12 bis 16 Zoll ist die Tandemstange nur bedingt geeignet, weil das Kind bei höheren Geschwindigkeiten ins Leere tritt.

Tandemstangen sind im Handel bereits ab ca. 100 Euro im Angebot.

FollowMe-Tandemkupplung

Eine Alternative zur Tandemstange ist die FollowMe-Tandemkupplung, bei der die Verbindung zwischen den Fahrrädern nicht über die Sattelstütze, sondern an der Hinterradachse erfolgt. Die ganze Konstruktion hat einen niedrigeren Schwerpunkt als die Tandemstange, darüber hinaus wer­den Vorderrad und Lenker des Kinderrads blockiert, was die Stabilität erhöht. Der Pedelec-Ge­päckträger ist zudem nicht wie bei der Tandemstange blockiert und lässt sich wie gewohnt nutzen.

Die ungenutzte Tandemkupplung lässt sich zusammenklappen und nimmt dann keinen Platz weg. Innerhalb von ca. 20 Sekunden ist sie heruntergeklappt und das Kinderfahrrad eingehängt.

Für die FollowMe-Tandemkupplung müssen Sie je nach Ausführung ca. 200 Euro auf den Tisch legen. Weitere Informationen und eine Händlerliste finden Sie natürlich auf der Herstellerwebsite: www.followme-tandem.com .

Ein Schutzblech am Pedelec-Hinterrad sollte vorhanden sein, damit Ihr Kind nicht dem aufgewir­beltem Dreck ausgesetzt wird.

Trailerbike (Nachläufer)

Trailerbikes sind Einräder, die über eine Stange an der Sattelstütze befestigt werden. Die Vor- und Nachteile entsprechen dem im Kapitel Tandemstange aufgeführtem.

Der Handel verkauft Trailerbikes ab etwa 140 Euro.

3. Teil: Lesen Sie hier weiter


  1. § 67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern (Bonn, den 6. November 1999 S 33/36.25.93-10): http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf

  2. VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23): http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt

  3. https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/sport_freizeit/fahrrad/kinder_fahrradanhaenger.htm#zugfahrrad_eignung

  4. https://www.zedler.de/files/kunde/news/medienberichte/e-bike/Leitfaden_Bauteiletausch_E-Bike_45_Stand-24-05-2018_DE.pdf unter Kategorie 4: Besondere Hinweise bei Anbau von Zubehör

  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger

  6. https://www.bikebox-shop.de/blog/Licht-am-Fahrradanhaenger-StVZO-2018/b-49 (abgerufen am 04.01.2021)

  7. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67a: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo2012/\_67a.html

  8. https://www.velototal.de/2019/02/18/personenbef%C3%B6rderung-auf-fahrr%C3%A4dern-ist-rechtens\ (abgerufen am 04.01.2021)

  9. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21 (3): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo2013/\_21.html

  10. https://www.verkehrswacht-medien-service.de/kindersitze-fahrrad.html

  11. http://www.radschlag-info.de/tandemstange.html (abgerufen am 04.01.2021)