Dies ist ein Auszug aus dem Buch Das Praxisbuch Pedelec für Einsteiger - Kaufberatung & Fahrpraxis
Autor: Rainer Gievers - Publiziert im Januar 2021
Nicht nur für den Warentransport, sondern auch für die Mitnahme von Kindern sind Fahrradanhänger erhältlich. Auf die Besonderheiten der Kindermitnahme geht noch Kapitel Kinder transportieren ein, weswegen wir uns hier auf den Warentransport beschränken.
Grundsätzlich gilt für den Anhängerbetrieb:
Insbesondere wenn Sie einen offenen Anhänger nutzen, sollte am Fahrrad ein Schutzblech über dem Hinterrad vorhanden sein. Auf staubigen oder nassen Strecken landet sonst viel Dreck im/am Anhänger.
Der Gesetzgeber1 erlaubt Anhänger mit maximal 2 Meter Länge, 1 Meter Bereite und 1,40 Meter Höhe. Spezialanhänger für Sportgeräte dürfen 4 Meter lang sein. Für ungebremste Anhänger beträgt die zulässige Gesamtmasse 40 kg, für gebremste (mit Auflaufbremse) 80 kg.
Abhängig vom Einzelfall ist die Benutzung eines beschilderten Radwegs (Zeichen 237, 240, 241, siehe Kapitel Radwege) für mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger nicht zumutbar. In diesem Fall darf die Straße benutzt werden2.
Für alle Anhänger ist ein Typenschild gesetzlich vorgeschrieben3. Neben der Modellbezeichnung und dem Herstellernamen finden Sie dort Angaben zur höchsten Gesamtmasse und Nutzlast, der Stützlast, sowie dem Mindestalter und maximalen Größe der transportierten Personen (wenn es sich um einen Kinderanhänger handelt). Besonders wichtig ist die Bestätigung der Übereinstimmung mit der Norm DIN EN 15918. Ein CE-Zeichen, welches ohnehin keinerlei Aussagekraft hätte, werden Sie dagegen nicht finden, weil es gesetzlich verboten ist. Anhänger ohne Typenschild sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist das GS-Zeichen, für das sich der Hersteller einer regelmäßigen unabhängigen Qualitätssicherung unterwirft. Leider finden Sie es selbst bei renommierten Herstellern nur selten.
Marktführende Kinderanhängerproduzenten sind Burley und Thule, welche die Preisklasse ab 400 Euro bedienen.
Bei S Pedelecs sind nur Lastenanhänger erlaubt. Kinderanhänger sind nicht gestattet. Darüber hinaus muss in der Übereinstimmungsbescheinigung unter Nr. 17 eine Anhängelast und unter Nr. 43.1 eine Verbindungseinrichtung eingetragen sein. Zulässig ist eine Anhängelast von maximal der Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs (ohne Akku). Die Anhängekupplung muss mit einer 50er Kugel ausgeführt sein4.
Die Verbindung zwischen Fahrrad und Anhänger erfolgt über Deichsel und Anhängerkupplung. Auf dem Markt werden zwei verschiedene Typen angeboten5:
Tiefdeichsel: Diese Deichsel wird an der Radnabe auf der linken Seite befestigt. Von Vorteil ist der niedrige Schwerpunkt, weshalb der Anhänger weniger schaukelt und der Fahrradrahmen weniger belastet wird.

Mit einem Knopfdruck lässt sich die Verbindung zwischen Deichsel und Kupplung des Kinderanhängers »Kid Plus« von Croozer lösen. Der Hersteller nennt das System »Click & Crooz«. Foto: www.pd-f.de / Paul Masukowitz
Bei den Kupplungen pflegen viele Hersteller ihr eigenes System. Wir empfehlen daher Anhänger nach Möglichkeit mit einer sogenannten »Weber-Kupplung« zu kaufen oder zu prüfen, ob eine Umrüstung darauf möglich ist. Die Weber-Kupplungen für die Tiefdeichsel haben gegenüber den anderen Systemen den großen Vorteil, dass man sie nicht nur an der Radnabe anbringen kann.
Einige Beispiele für Weber-Kupplungen:
Weber-Deichselanschluss für Fremdhersteller: Adapter für Anhänger von Thule Chariot, Qeridoo, Croozer oder Burley

Fahrradanhänger für die Befestigung am Gepäckträger. Foto: www.flyer-bikes.com | pd-f

Weber B-Kupplung an der Sitz- und Kettenstrebe. Bei diesem Pedelec kam wegen des Hinterradantriebs keine Hinterradnabenbefestigung in Frage und andere Befestigungspunkte waren nicht vorhanden.
Seit Anfang 2018 ist für alle Fahrradanhänger ab 60 cm Breite ein Rücklicht Pflicht6. Davon sind auch fast alle Kinderanhänger betroffen. Die Hersteller haben auf die Neuregelung reagiert und liefern die Beleuchtungsanlage mit. Für ältere Anhänger sind akkubetriebene Fahrradrückleuchten erhältlich, die jeweils auf der linken Seite (von hinten) anzubringen sind7.
Beachten Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung den Unterschied zwischen Rückstrahlern und Leuchten. Rückstrahler bestehen aus einem reflektierenden Material (»Reflektoren«), während die stromgespeisten Leuchten aktiv Licht abgeben.
Weitere gesetzliche Vorgaben ab 60 cm Anhängerbreite:
Außerdem sind für alle Anhängerbreiten entweder reflektierende weiße Streifen an beiden Rädern, reflektierende weiße Speichen oder Speichenrückstrahler vorgeschrieben.
Wenn die Anhängerbreite kleiner als 1 Meter ausfällt, ist optional eine Leuchte mit weißem Licht nach vorne erlaubt.
Unabhängig von der Breite immer gestattet ist eine zweite Leuchte mit rotem Licht nach hinten auf der rechten Seite, sowie zwei zusätzliche rote nicht dreieckige Rückstrahler (Reflektoren) nach hinten wirkend mit einem maximalen Abstand von 200 cm zur Außenkante.

Dieser Anhänger ist mit der korrekten rückseitigen Beleuchtung ausgestattet. Foto: www.croozer.de | pd-f
Kleinkinder durften schon immer -- unter bestimmten Voraussetzungen -- auf dem Fahrrad/Pedelec mitgenommen werden. Darauf geht das nachfolgende Kapitel Kinder transportieren noch ein. In diesem Kapitel geht es um die Mitnahme von Erwachsenen.
Lange Zeit (genauer: seit 1937!) war die Mitnahme von Erwachsenen auf dem Fahrrad nicht zulässig. Rechtsexperten haben das Verbot zwar schon immer angezweifelt, aber erst im Jahr 2020 wurde StVO §21 Abs. 3 korrigiert8. Auf einsitzigen Fahrrädern ist die Mitnahme einer zweiten Person erlaubt, sofern eine zusätzliche Sitzmöglichkeit vorhanden ist. Damit dürfte der Personentransport hauptsächlich Lastenrädern und entsprechend konstruierten Rischkas vorbehalten sein, zumal bei normalen Pedelec schnell das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde.

Jetzt erlaubt: Personentransport auf dem Pedelec. Im Beispiel ein Lastenrad von Riese & Müller. Foto: www.pd-f.de / Kay Tkatzik.
Ihren Nachwuchs möchten Sie vielleicht gerne auch auf Ihre Touren mitnehmen, obwohl er fürs Selbstfahren noch zu jung oder die Strecke zu lang ist. Beachten Sie, dass das zusätzliche Gewicht die Reichweite Ihres Pedelecs reduziert.
Sie dürfen ein Kind bis 7 Jahre auf einem entsprechenden Kindersitz direkt auf dem Fahrrad mitnehmen. Der Fahrer muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein9. Kindersitze sind wesentlich günstiger als Kinderanhänger, auf die wir unten noch eingehen.
Es gibt verschiedene Arten von Kindersitzen10: Vor dem Lenker entgegen der Fahrtrichtung, zwischen Lenker und Fahrer oder auf dem Gepäckträger in Fahrtrichtung. Vorne dürfen die Kindersitze nur bis 15 kg, hinten bis 25 kg belastet werden. Wir empfehlen einen Gepäckträgersitz, denn nicht nur aus Sicherheitsgründen ist er vorzuziehen, auch die Fahrstabilität ist dadurch höher. Der Kindersitz sollte der Norm DIN EN 14344 entsprechen. Werfen Sie auch einen Blick auf das Gewicht, für den der Kindersitz zugelassen ist, damit Sie ihn möglichst lange nutzen können.
Durch das zusätzliche Gewicht verändert sich das Fahr- und Bremsverhalten, weshalb Sie erst mit einem Kartoffelsack oder Ähnlichem üben sollten, bevor Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal auf Tour gehen. Achtung: Beachten Sie die Herstellerangaben Ihres Pedelecs, denn meist sind diese nur bis zu einem Gesamtgewicht bis 120 kg freigegeben. Bringen Sie beispielsweise bereits 95 kg auf die Waage, so bleibt Ihnen bei einem 25 kg schwerem Gefährt keinerlei Spielraum. Im Fall eines Unfalls verlieren Sie eventuell den Versicherungsschutz. Abhilfe schaffen Pedelecs für Übergewichtige.
Wir empfehlen Ihnen, den Fahrradständer durch ein zweibeiniges Exemplar zu ersetzen, damit das Auf- und Absteigen nicht zum gefährlichen Balanceakt wird.
Sofern Sie den Kindersitz nicht online bestellen, sollten Sie Ihr Fahrrad zum Händler mitbringen. Es ist dann vor Ort nachprüfbar, ob Anbauteile dem Kindersitz im Weg sind. Das Kind darf auf keinen Fall in bewegliche Teile geraten. Deshalb müssen beispielsweise die Speichen und eine eventuell vorhandene Sattelfederung bei einem Gepäckträgersitz abgedeckt sein.
Ab welchem Alter Sie Ihr Kind auf dem Kindersitz mitnehmen können, hängt von dessen Entwicklungsstand ab. Im Zweifel fragen Sie Ihre Hebamme beziehungsweise Arzt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) geht davon aus, dass Kinder, die bereits sitzen können, für den Kindersitz geeignet sind. Dies sei ab einem Alter von 9 Monaten der Fall.
Ein Kinderhelm ist zwar nicht vorgeschrieben, aber natürlich absolut zu empfehlen. Im Kapitel Fahrradhelm gehen wir noch genauer darauf ein. Im Handel sind hinten abgeflachte Kinderhelme erhältlich, die das Köpfchen nicht so stark nach vorne drücken.
Angenehm für Kind und Fahrer sind Fahrradanhänger, mit denen Sie bis zu zwei Kinder bis 7 Jahre (die Altersbegrenzung gilt nicht für die Beförderung von behinderten Kindern) transportieren dürfen.
Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Sofern es keinen eindeutigen Hinweis in der Bedienungsanleitung Ihres Pedelecs gibt, fragen Sie den Hersteller beziehungsweise Händler, ob das Pedelec für Anhänger freigegeben ist. An S Pedelecs dürfen übrigens keine Anhänger betrieben werden (auf die Ausnahme gehen wir im Kapitel Anhänger am S Pedelec ein). Rüsten Sie das Schutzblech am Hinterrad nach, falls es nicht vorhanden ist, weil sonst der Anhänger bei der Regenfahrt stark verschmutzt.
Für Babys bis etwa 10 Monaten, die noch nicht selbst stehen beziehungsweise ihren Kopf hoch halten können, sind spezielle Babyschalen oder Hängematten erhältlich. Wir empfehlen die Anschaffung eines Anhängers, für den der Hersteller die passende Babyschale/Hängematte als Zubehör verkauft.
Im Anhänger besteht Anschnallpflicht und auch ein Fahrradhelm für die Kinder kann nicht schaden. Das Fahrverhalten und insbesondere der Bremsweg ändern sich durch den Anhänger, weshalb Sie besonders zu Anfang vorsichtig fahren sollten. Eine Proberunde zu Anfang ohne Kinder kann also nicht schaden.
Der Handel hat brauchbare Kinderfahrradanhänger ab 100 Euro im Programm, hochwertige Modelle erleichtern ihr Portemonnaie um bis zu 1000 Euro. Die nötige Anhängekupplung muss an der Hinterradnabe befestigt werden, was Sie eventuell dem Fachhändler überlassen. Der Anhänger ist bei Bedarf anschließend über eine Schnellkupplung schnell an- und abgebaut.
Sofern Sie lokal im Fachhandel kaufen, empfiehlt es sich, das Fahrrad mitzubringen, damit der Anhänger zu Ihrem Gefährt passt. Das Kind sollte ebenfalls für eine Sitzprobe mitkommen. Auch bei einem Einzelkind kann sich übrigens ein Doppelsitzer lohnen, der dann Platz für zusätzliches Gepäck bietet.
Ein einknöpfbares Netzgewebe im Einstieg sorgt für Durchlüftung und schützt das Kind vor Schmutz. Häufig ist ein kleines Vorderrad vorhanden, das Sie bei Bedarf zusammen mit einer Haltestange ausklappen, um aus dem Anhänger einen improvisierten Kinderwagen zu machen.


Aus dem Kinderanhänger wird mit wenigen Handgriffen ein Kinderwagen. Fotos: www.croozer.de | pd-f
Kinderanhänger sind generell nur bis 40 kg zugelassen, weil der Gesetzgeber bei einem höheren Gewicht eine separate Bremseinrichtung verlangt.
Tipps für den Alltag:
Kinder ab ca. 5 Jahren können zwar selbst Fahrrad fahren, ihre Kraft reicht aber noch nicht für längere Strecken aus. Außerdem fehlt ihnen häufig noch die nötige Aufmerksamkeit, um gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen. Eine Alternative zum Kindersitz ist dann eine Tandemstange11, die das Kinder- und Erwachsenenrad miteinander verbindet. Die Befestigung erfolgt an der Sattelstütze. Eventuell ist ein Aushängen der Hinterradbremse am Kinderrad nötig, damit der Nachwuchs diese nicht versehentlich betätigt und das Gespann in Gefahr bringt.
Ist man am Ziel angekommen, lässt sich die Tandemstange platzsparend zusammenschieben und kann am Pedelec verbleiben. Ihr Nachwuchs dürfte begrüßen, am Zielort noch ein wenig durch die Gegend fahren zu dürfen, was mit einem Kindersitz oder Kinderanhänger natürlich nicht möglich wäre.
Leider hat die Tandemstange aber auch einige Nachteile: Die Konstruktion ist vergleichweise labil und verlangt zudem große Vorsicht, weil der Kurvenradius sehr groß ist. Einige Kinder kommen leider nicht mit der Tandemstange zurecht, weil ihr Gefährt bei langsamer Fahrt oder im Stand ab und zu in beängstigende Schieflage gerät. Rüsten Sie gegebenenfalls an Ihrem Pedelec ein Hinterradschutzblech nach, damit Ihr Kind nicht dem aufgewirbelten Schmutz ausgesetzt ist.
Für kleine Kinderräder mit 12 bis 16 Zoll ist die Tandemstange nur bedingt geeignet, weil das Kind bei höheren Geschwindigkeiten ins Leere tritt.
Tandemstangen sind im Handel bereits ab ca. 100 Euro im Angebot.
Eine Alternative zur Tandemstange ist die FollowMe-Tandemkupplung, bei der die Verbindung zwischen den Fahrrädern nicht über die Sattelstütze, sondern an der Hinterradachse erfolgt. Die ganze Konstruktion hat einen niedrigeren Schwerpunkt als die Tandemstange, darüber hinaus werden Vorderrad und Lenker des Kinderrads blockiert, was die Stabilität erhöht. Der Pedelec-Gepäckträger ist zudem nicht wie bei der Tandemstange blockiert und lässt sich wie gewohnt nutzen.
Die ungenutzte Tandemkupplung lässt sich zusammenklappen und nimmt dann keinen Platz weg. Innerhalb von ca. 20 Sekunden ist sie heruntergeklappt und das Kinderfahrrad eingehängt.
Für die FollowMe-Tandemkupplung müssen Sie je nach Ausführung ca. 200 Euro auf den Tisch legen. Weitere Informationen und eine Händlerliste finden Sie natürlich auf der Herstellerwebsite: www.followme-tandem.com .
Ein Schutzblech am Pedelec-Hinterrad sollte vorhanden sein, damit Ihr Kind nicht dem aufgewirbeltem Dreck ausgesetzt wird.
Trailerbikes sind Einräder, die über eine Stange an der Sattelstütze befestigt werden. Die Vor- und Nachteile entsprechen dem im Kapitel Tandemstange aufgeführtem.
Der Handel verkauft Trailerbikes ab etwa 140 Euro.
3. Teil: Lesen Sie hier weiter
§ 67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern (Bonn, den 6. November 1999 S 33/36.25.93-10): http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf
VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23): http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt
https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/sport_freizeit/fahrrad/kinder_fahrradanhaenger.htm#zugfahrrad_eignung
https://www.zedler.de/files/kunde/news/medienberichte/e-bike/Leitfaden_Bauteiletausch_E-Bike_45_Stand-24-05-2018_DE.pdf unter Kategorie 4: Besondere Hinweise bei Anbau von Zubehör
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger
https://www.bikebox-shop.de/blog/Licht-am-Fahrradanhaenger-StVZO-2018/b-49 (abgerufen am 04.01.2021)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67a: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo2012/\_67a.html
https://www.velototal.de/2019/02/18/personenbef%C3%B6rderung-auf-fahrr%C3%A4dern-ist-rechtens\ (abgerufen am 04.01.2021)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21 (3): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo2013/\_21.html
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/kindersitze-fahrrad.html
http://www.radschlag-info.de/tandemstange.html (abgerufen am 04.01.2021)