Dies ist ein Auszug aus dem Buch Blackout - eine unterbelichtete Republik von Rainer Gievers

Publiziert am 15. Januar 2026

Sozialer Sprengstoff

Ist bescheuert, wer noch arbeitet?

Die Grafik verdeutlicht das Problem der Grenzabgabenlast. In dem Bereich zwischen 1.500 und 3.000 Euro Brutto liegt die effektive Belastung oft bei über 80 bis 90 %. Das bedeutet: Von 100 % mehr Brutto bleiben der Familie oft nur 10 % netto übrig, da gleichzeitig staatliche Zuschüsse gestrichen werden.

Quelle:

Neue Grundsicherung (Bürgergeld)

Das 2023 eingeführte Bürgergeld wird 2026 von der „Neuen Grundsicherung“ (Grundsicherung für Arbeitssuchende) abgelöst. Die vorgenommenen Änderungen betreffen vor allem die Mitwirkungspflichten, während sich an der Förderungshöhe nichts ändert. Berechtigt sind erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.

Die CDU-SPD-Koalition wird damit allerdings die Debatte darüber, ob die Unterstützung zu hoch ausfällt und den Anreiz zur Arbeitsaufnahme mindert, nicht beenden können.

In einer 2024 veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird eine mangelnde Überprüfung auf die Wirksamkeit bemängelt:

„Trotz der anhaltenden politischen und medialen Kontroversen mangelt es seit der Implementierung bislang an empirischer Evidenz sowohl mit Blick auf potenzielle Arbeitsmarkteffekte als auch Erfahrungen in den Jobcentern bei der Anwendung der neuen Regelungen.“

Auf Deutsch übersetzt: Es gab bisher keine wissenschaftliche Auswertung, ob das Bürgergeld einen positiven Einfluss auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat.

Für uns ist es einfach nur erstaunlich, dass es der Politik, von den Landesregierungen bis hin zur Bundesregierung, offenbar völlig egal ist, wo die vielen Milliarden landen, die ins Sozialsystem gepumpt werden – 2025 waren 25,9 Milliarden Euro alleine für das Bürgergeld eingeplant. Ist den Politikern das Thema vielleicht lästig und soll möglichst unter der Decke bleiben?

Bei den vielen polemisch geführten Diskussionen rund um das Bürgergeld steht immer die Frage im Raum, ob es Menschen von der Arbeitsaufnahme abhält. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schreibt dazu in seinem Jahresgutachten 2023/2024:

„Im aktuellen Steuer-Transfer-System sind die Anreize, Arbeit aufzunehmen oder das Arbeitsangebot auszuweiten, insbesondere für Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, zum Teil sehr gering, und die Übergänge zwischen verschiedenen Leistungen weisen Sprungstellen in der Grenzbelastung auf.“

Die Grenzbelastung entspricht dem Anteil eines zusätzlich verdienten Euros, der aufgrund von Transferentzug im Transfersystem, Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen wieder abgezogen wird. Mit den „Sprungstellen in der Grenzbelastung“ sind die großen Unterschiede zwischen Einkommen durch Arbeit und dem Bürgergeld gemeint. Das heißt, wer Bürgergeld bezieht, stellt sich finanziell besser.

Quelle:


Die Vermögensteuer

Die Vermögenssteuer ist – vereinfacht gesagt – eine Steuer auf den Reichtum, den man schon hat, nicht auf das Geld, das man gerade neu verdient. Die linken Parteien (SPD, Grüne und Die Linke) stützen ihre Forderung nach einer Einführung der Vermögenssteuer primär auf Argumente der Verteilungsgerechtigkeit, der Finanzierung von Krisenkosten und der Reduzierung ökonomischer Ungleichheit.

Bis 1997 wurde bereits eine Vermögenssteuer erhoben, die allerdings vom Bundesverfassungsgericht für rechtwidrig erklärt wurde. Die Steuer verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Immobilien ungleich zu anderen Vermögenswerten bewertet wurden.

Verfassungsrechtliche Grenzen und Anforderungen

Eine neue Vermögenssteuer wird es wohl nie geben, da sie die folgenden Voraussetzungen niemals erfüllen kann (hier vereinfacht dargestellt):

  • Die Vermögenssteuer darf nicht die Vermögenssubstanz angreifen, d. h. die Steuer muss aus den Erträgen bezahlbar sein.
  • Gleichheitsgebot: Alle Vermögensarten müssen realitätsgerecht nach dem aktuellen Marktwert bewertet werden.
  • Einmalige Vermögensabgabe: Diese ist verfassungsrechtlich nur in extremen Ausnahmesituationen (existenzbedrohende Notlage des Staates) zulässig.
  • Dem Steuerpflichtigen muss nach Abzug von Vermögens- und Einkommensteuer mindestens die Hälfte seines Einkommens verbleiben. Da Vielverdiener bereits eine Steuerbelastung von 47,5 Prozent (Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag) haben, sind weitere Steuersteigerungen begrenzt.

Ökonomische Auswirkungen

Unternehmer achten beim Standort auf die steuerliche Belastung. Eine Vermögenssteuer könnte Investitionen in Deutschland verhindern bzw. den Umzug in ein anderes (EU-)Land auslösen. Weil die Steuer unabhängig vom Gewinn bezahlt wird, kann sie in Krisenjahren die Liquidität und Substanz von Unternehmen angreifen.

Ein weiteres Problem sind die hohen Verwaltungskosten, die sich laut Schätzungen auf bis zu 32 Prozent des Aufkommens belaufen.

Bei einer Vermögenssteuer von 1 Prozent würde dies für Unternehmen einen massiven Aufschlag auf die Ertragsteuern bedeuten (z. B. rechnerisch wie eine Erhöhung der Einkommensteuer um ca. 10 Prozentpunkte). Studien zeigen, dass die 1-prozentige Vermögenssteuer die Vermögensungleichheit (Gini-Koeffizient) kaum messbar reduzieren würde.

Internationaler Vergleich

Ein Blick auf europäische Nachbarn zeigt, dass der Trend gegen die Vermögenssteuer läuft. Viele OECD-Staaten (z. B. Österreich, Schweden, Norwegen) haben die Vermögenssteuer abgeschafft. Staaten, die sie (zeitweise) einführten, machten sehr schlechte Erfahrungen:

  • Norwegen verlor nach einer Erhöhung der Vermögenssteuer 479 vermögende Personen, die in die Schweiz umzogen. Dem Staat entgehen nun jährlich 500 Millionen Euro.
  • Großbritannien hob 2010 den Spitzensteuersatz an („Reichensteuer“). Rund 10.000 Personen mit Einkommen von über einer Million Pfund verlagerten daraufhin ihren Wohnsitz oder nutzten Steuervermeidungsstrategien.
  • Ab 2024 wurde in Großbritannien das sogenannte „Non-Dom“-Steuerprivileg abgeschafft. Der Wegzug wohlhabender Ausländer verursacht geschätzt Steuerausfälle von 900 Millionen Pfund (ca. 1 Mrd. Euro) jährlich.
  • Eine befristete Vermögenssteuer in Spanien (2022–2024) brachte statt der erwarteten 1,5 Mrd. Euro nur 623 Mio. Euro ein.

Innerhalb der EU herrscht Steuerkonkurrenz; eine nationale Einführung ohne Harmonisierung begünstigt Kapitalflucht in Niedrigsteuerländer.

Die Schweiz wird häufig als Vorbild genannt. Dort ist die Vermögenssteuer allerdings vergleichsweise niedrig und belastet Bürger nur moderat.

Fazit zur Vermögenssteuer

Ökonomisch ergibt die Vermögenssteuer keinen Sinn. Unternehmen werden stark belastet und verlieren im internationalen Wettbewerb. Zudem verhindert sie Investitionen in Deutschland und macht andere EU-Länder – etwa Ungarn – noch attraktiver. Die Vermögenssteuer würde sich als weiteres Bürokratiemonster ohne Nutzen erweisen.


Die Erbschaftsteuer

Besonders umstritten ist in Deutschland die Erbschaftsteuer, die man als eine Form der Vermögenssteuer ansehen kann. Andere Länder wie Österreich, Schweden, Portugal und Norwegen erheben keine Erbschaftsteuer.

Die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze und komplexen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen haben erhebliche Folgen. Häufig müssen Erben das Familienhaus verkaufen, um die Steuer zu bezahlen. Hinzu kommt, dass die Freibeträge seit 2009 nicht an die Inflation angepasst wurden.

Unternehmensnachfolgen können im Verkauf enden, weil Liquidität fehlt. Gleichzeitig sind die umfangreichen Ausnahmen für Betriebsvermögen administrativ aufwendig und verfassungsrechtlich umstritten.

Zudem stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit der Erbschaftsteuer, da das vererbte Vermögen bereits versteuert wurde. Weitere Steuererhöhungen würden voraussichtlich zwei Effekte haben: verstärkte Abwanderung von Unternehmern und Hochqualifizierten sowie eine bewusste Einkommensreduzierung im Alter.

Steuergestaltung

Erbschaftsteuer und eine mögliche Vermögenssteuer führen zu Ausweichreaktionen. Vermögende verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland oder nutzen Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen, Stiftungen, Share Deals und Holding-Strukturen.

In den kommenden Jahren könnten Regelungen verschärft werden, um Schlupflöcher zu schließen. Ein Blick in die Wahlprogramme linker Parteien deutet auf steigende Belastungen durch geringere Freibeträge und höhere Steuersätze hin.


Quellen

  • Beznoska, Martin / Hentze, Tobias (2021): Vermögensteuer: Keine Steuer ist wirtschaftsfeindlicher. IW-Kurzbericht 63/2021, IW Köln.
  • Gievers, Rainer (2024): Politikversagen – wie Politiker unsere Gesellschaft ruinieren, Teil 14. Praxisbuch Blog.
  • Steinbrenner, Daniela / Weck, Stefan / Zental, Jan (2024): Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich. ZEW Mannheim, Stiftung Familienunternehmen.
  • Frowein, Simon Franz (2024): Vermögenssteuer – Fluch oder Segen? ExMa-Papers/55, Universität Hamburg.
  • Di Fabio, Udo (2023): Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Vermögensteuern und Vermögensabgaben. Nomos.