Dies ist ein Auszug aus dem Buch Blackout - eine unterbelichtete Republik von Rainer Gievers
Publiziert am 15. Januar 2026
Im Jahr 2022 verabschiedete das Europäische Parlament den Digital Services Act (DSA) – das „Gesetz über digitale Dienste“. Ziel ist die Regulierung und Entfernung illegaler Inhalte im gesamten EU-Raum. Betroffen sind unter anderem Internetanbieter, Webhosting-Dienste und Online-Marktplätze.
In Deutschland fungiert der DSC (Digital Services Coordinator) als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA. Der DSC ernennt sogenannte Trusted Flagger, die soziale Netzwerke nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen und diese melden. Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen dieser Trusted Flagger prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie die Löschung von Inhalten zu ergreifen.
Was zunächst positiv erscheint, wirft bei genauer Betrachtung erhebliche Probleme auf. Der Staat lagert hoheitliche Aufgaben an private Organisationen aus, die keiner demokratischen Rechenschaft unterliegen. Zudem sind Trusted Flagger nach Ansicht vieler Juristen nicht in der Lage, illegale Inhalte eindeutig von zulässigen Meinungsäußerungen zu trennen. Da Plattformen gemeldete Inhalte in der Regel sofort löschen, kann faktisch von Zensur gesprochen werden.
Die Bundesnetzagentur listet als zu löschende Inhalte auch Begriffe wie „Hassrede“ oder „negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“, die regelmäßig nicht strafbar sind. Der Hinweis der Regierung, dass letztlich Gerichte über Sperrungen entscheiden würden, greift zu kurz. In der Praxis muss der betroffene Nutzer seine legitime Meinungsäußerung nach einer Löschung mühsam und kostenintensiv vor Gericht erstreiten.
Besonders kritisch wird der Trusted Flagger HateAid gesehen. Die Organisation unterstützte bereits vor ihrer Ernennung regelmäßig Politiker der Grünen gegen Äußerungen von Bürgern im Internet. Gleichzeitig war die grüne Familienministerin Lisa Paus über Jahre für die Vergabe der Fördergelder zuständig.
Mehrere Aktivisten, darunter die Juristin und Politikerin Karoline Preisler, beklagten öffentlich, dass Hinweise auf Hetze von HateAid nicht verfolgt worden seien. Die Betroffenen seien dem Projekt politisch nicht nah genug gewesen.
Quellen:
Eine Studie des Wissenschaftlers Andrew Lowenthal beschreibt den Umfang des deutschen „Zensurindustriekomplexes“. Die enge Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs und Technologieplattformen habe selbst die Forscher überrascht. Keimzelle dieses Systems mit rund 330 Organisationen ist das staatliche Programm „Demokratie leben!“.
Die Studie identifiziert über 300 Organisationen – darunter Behörden, NGOs, Thinktanks und akademische Zentren –, die an der Überwachung und Unterdrückung von Online-Inhalten beteiligt sind. Im Unterschied zu den USA seien die Verbindungen zwischen Regierung und vermeintlich unabhängigen zivilgesellschaftlichen Akteuren in Deutschland ungewöhnlich eng.
Der Mechanismus funktioniert häufig über Outsourcing: Aufgaben, die der Staat nicht direkt übernehmen kann oder will, werden an private Akteure ausgelagert. Diese erhalten staatliche Fördergelder, um das Internet nach „Hassrede“, „Desinformation“ oder „Delegitimierung des Staates“ zu durchsuchen.
Die rechtliche Grundlage bildete zunächst das 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dieses zwang Plattformen, Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen oder hohe Bußgelder zu riskieren. Mit dem DSA wurde dieses System weiter ausgebaut. Zentrales Element sind die Trusted Flagger, die bei Plattformen einen privilegierten Status genießen.
Die Definition dessen, was als löschwürdig gilt, wurde deutlich ausgeweitet. Neben strafbaren Inhalten geraten zunehmend legale, politisch unerwünschte Meinungen in den Fokus. Besonders das Bundesinnenministerium und der Verfassungsschutz betonen die Bekämpfung sogenannter „Delegitimierung“, was laut Studie zur Kriminalisierung legitimer Kritik führt.
Ein zentraler Befund der Studie ist die umfangreiche öffentliche Finanzierung dieses NGO-Netzwerks. Zwischen 2016 und 2025 flossen über 105 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln in Projekte zur Regulierung von Online-Inhalten.
Hinweis: Das Programm „Demokratie leben!“ verfügt über ein jährliches Budget von rund 200 Millionen Euro, das nur teilweise direkt der Meinungskontrolle dient.
Weitere Informationen zur Studie:
Die Meinungsfreiheit als grundlegendes demokratisches Recht ist zunehmend unter Druck geraten. Während der Staat früher vor allem strafbare Äußerungen nachträglich ahndete, findet heute ein Paradigmenwechsel hin zu präventiver Moderation und Auslagerung staatlicher Aufgaben statt.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist. Die Grenzen zulässiger Kritik werden durch das Strafgesetzbuch gezogen, insbesondere durch § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 185 ff. StGB (Beleidigung und üble Nachrede).
Der Erfolg alternativer Medien und Influencer ist Ausdruck eines Vertrauensverlusts in etablierte Medien. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Printmedien verlieren Reichweite. Wenn redaktionelle Inhalte kaum noch von parteipolitischen Kommentaren zu unterscheiden sind, suchen Menschen alternative Informationsquellen.
Eine Einschränkung des Wettbewerbs um Deutungshoheit ist keine Lösung. Demokratie als Vorwand zur Einschränkung von Meinungsfreiheit zu nutzen, stärkt letztlich autoritäre und populistische Kräfte.
Seit Oktober 2024 zertifiziert die Bundesnetzagentur Trusted Flagger. Plattformen müssen deren Meldungen bevorzugt bearbeiten. In der Praxis führt dies häufig zu sofortiger Löschung („Overblocking“), da Plattformen Bußgelder fürchten. Private Organisationen übernehmen damit faktisch exekutive Aufgaben, bevor Gerichte über Strafbarkeit entscheiden.
Auch Plattformen selbst greifen unter Berufung auf ihr Hausrecht ein:
Auf EU-Ebene wird seit Jahren über die Durchleuchtung privater Kommunikation (Messenger) zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen diskutiert. Vorgesehen sind clientseitige Scans bereits auf dem Endgerät.
Bisher scheiterten diese Pläne am Widerstand einzelner Mitgliedsstaaten. Der jüngste Vorschlag setzt auf freiwillige Beteiligung der Anbieter. Kritiker sehen darin den Einstieg in eine Infrastruktur, die Journalisten, Anwälte und Ärzte gleichermaßen gefährdet.
Quellen:
Regelmäßig wird eine Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke gefordert. Zuletzt sprachen sich im Dezember 2025 unter anderem der ehemalige Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, der bayerische Digitalminister Fabian Mehring sowie die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg dafür aus.
Ziel sei es, Hass und Hetze einzudämmen, da Nutzer unter Klarnamen verantwortungsbewusster agierten. Eine solche Pflicht wäre jedoch verfassungswidrig, da anonyme Meinungsäußerungen auch offline – etwa Leserbriefe oder Autorenpseudonyme – zulässig sind.
Unabhängig von der praktischen Umsetzbarkeit geht es bei der Klarnamenpflicht um die Einschränkung freier Meinungsäußerung. Wer sich unter Klarnamen kritisch äußert, muss mit beruflichen Nachteilen, sozialer Ächtung, Doxing oder Bedrohungen rechnen.
Ironischerweise fordern jene, die an anderer Stelle Anonymität verteidigen, aus angeblichen Transparenzgründen eine Klarnamenpflicht im Netz.
Quellen: